Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Altenholz nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Der von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 28. Januar 2015 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet „südlich der Langkoppel, nordwestlich der Industriebahn und östlich der Altenholzer Straße" und die Begründung liegen

vom 9. März 2015 bis 10. April 2015

in der Gemeindeverwaltung Altenholz, Allensteiner Weg 2 – 4, 24161 Altenholz, Zimmer 213, während folgender Zeiten:

Mo., Di. und Do. von 8.00 Uhr – 15.00 Uhr und Fr. von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

öffentlich aus.Langkoppel

Als Grundlage für die Berücksichtigung der Umweltbelange wurden folgende umweltbezogene Informationen gesichtet bzw. erarbeitet und berücksichtigt:

  1. Bestandsplan im Rahmen des landschaftspflegerischen Fachbeitrags; die entsprechenden Erläuterungen sind in die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 integriert worden (2014)
  2. Landschaftsplan der Gemeinde Altenholz (1998)
  3. Landschaftsrahmenplan Planungsraum III (2000)
  4. Stellungnahmen von Privatpersonen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB (2014)
  5. Schalltechnische Einschätzung (Wasser- u. Verkehrskontor NMS 2014)
  6. Bodengutachten

Die Unterlagen zu dem Punkt 1 liegen aus. In die übrigen genannten Unterlagen kann Einsicht genommen werden.

Bezogen auf die Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der geplanten Wohngrundstücke im Bereich des jetzigen Spielplatzes die Folgen insbesondere für die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen sowie Landschaft/Ortsbild überprüft, darüber hinaus auch für die übrigen nachfolgend genannten Schutzgüter. Wegen des Bauleitplanverfahrens gem. § 13 a BauGB erfolgt keine in einem Umweltbericht gesondert dargestellte Umweltprüfung.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere

  • finden sich in den Unterlagen 1, 2 und 4.
  • Es werden Angaben gemacht zu: Bestandssituation u. Nutzung im Plangebiet sowie angrenzend, Schutzstatus, Erhalt von wertvollen Grünstrukturen, Schaffung neues Grünvolumen.
  • Auswirkungen der Planung: Überbauung einer öffentl. Grünfläche und infolgedessen Verlust von einzelnen Bäumen sowie sonstigen Strauchbeständen, Lebensraumverlust durch Versiegelung, Artenschutz, Ausgleich.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Geologie, Boden und Wasser

  • finden sich in den Unterlagen 1, 2, 3 und 6.
  • Es werden Angaben gemacht zu: Bestandssituation in Bezug auf Boden sowie Grund- und Oberflächengewässer.
  • Auswirkungen der Planung: Bodenversiegelung, Abnahme der Grundwasserneubildung, Zunahme des anfallenden Niederschlagswassers, Ausgleich.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

  • finden sich in den Unterlagen 1, 2 und 3.
  • Es werden Angaben gemacht zu: Ausgangssituation.
  • Auswirkungen der Planung: Wegen der geringen Ausdehnung des Vorhabens keine besonderen Folgen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild, Ortsbild

  • finden sich in den Unterlagen 1, 2, 3 und 4.
  • Es werden Angaben gemacht zu: Lage und Ausgangssituation in Bezug auf Orts- und Landschaftsbild, Grünstrukturen, Neuschaffung von Grünstrukturen.
  • Auswirkungen der Planung: Überbauung einer öffentl. Grünfläche und infolgedessen Verlust von einzelnen Bäumen sowie sonstigen Strauchbeständen, Einengung des Spielplatzes.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

  • finden sich in den Unterlagen 1, 2, 4 und 5.
  • Es werden Angaben gemacht zu: Ausgangssituation in Bezug auf Nutzungen und angrenzende Wohnbebauung, Anbindung des Spielplatzes und Frequentierung.
  • Auswirkungen der Planung: Überbauung einer öffentl. Grünfläche und infolgedessen Verlust von einzelnen Bäumen sowie sonstigen Strauchbeständen, Einengung des öffentl. Spielplatzes, Verlust Bolzplatz, Schaffung von Ersatzspielmöglichkeiten, Veränderung des Wohnumfeldes, Folgen des Vorhabens in Bezug auf Schallimmissionen.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planungsunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig.

Altenholz, 16. Februar 2015

Ehrich
Bürgermeister