1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Altenholz für das Haushaltsjahr 2014
Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 24. September 2014 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um |
vermindert um |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes |
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gegenüber bisher |
nunmehr festgesetzt auf |
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1. |
im Ergebnisplan der |
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Gesamtbetrag der Erträge |
180.700 € |
16.429.400 € |
16.610.100 € |
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Gesamtbetrag der Aufwendungen |
381.100 € |
16.636.400 € |
17.017.500 € |
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Jahresfehlbetrag |
200.400 € |
207.000 € |
407.400 € |
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2. |
im Finanzplan der |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
180.700 € |
15.599.300 € |
15.780.000 € |
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Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
381.100 € |
14.754.100 € |
15.135.200 € |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investi-tionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
1.413.200 € |
631.800 € |
2.045.000 € |
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Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investi-tionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
1.694.600 € |
1.477.000 € |
3.171.600 € |
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 310.600 € auf 1.634.700 €.
Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung 2014 bleiben unverändert.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 2. Oktober 2014 erteilt.
Altenholz, 10. Oktober 2014
Ehrich
Bürgermeister
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 der Gemeinde Altenholz für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 und die Anlagen können im Rathaus bei Herrn Pahl, Zimmer 218, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Altenholz, 24. Oktober 2014
Gemeinde Altenholz
Ehrich
Bürgermeister