Einleitung/Durchführung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) als Voraussetzung für die Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Die Gemeinde Altenholz plant die Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz hat in ihrer Sitzung am 10.12.2014 den Beschluss über die Durchführung vorbereitender Untersuchungen für den Bereich des Ortskerns Stift gem. § 141 BauGB gefasst.

Die Abgrenzung des Untersuchungsbereiches ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Im Untersuchungsgebiet befinden sich folgende Straße bzw. Abschnitte der nachfolgend genannten Straßen:

  • Ostpreußenplatz
  • Tilsiter Weg
  • Dänischenhagener Straße
  • Stegeltor
  • Friedrichsruher Weg
  • Allensteiner Weg
  • Insterburger Weg
  • Stifter Allee
  • Pommernring
  • Danziger Straße
  • Waldwinkel
  • Memeler Straße
  • Boelckestraße

Dieser Einleitungsbeschluss wird gemäß § 141 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Auf die Auskunftspflicht der Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstigen zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigten sowie ihrer Beauftragten gemäß § 138 BauGB wird hingewiesen.

Gemeinde Altenholz
Bau- und Ordnungsamt