Schiedswesen

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Schlichten Richten 3Was ist die Aufgabe einer Schiedsperson?

Unter dem Motto "schlichten statt richten" steht die Schiedsperson allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Altenholz zur Streitschlichtung zur Verfügung.

Die Schiedsperson versucht, mit Einfühlungsvermögen und Erfahrung im persönlichen Gespräch mit den Streitenden eine einvernehmliche friedliche Lösung herbeizuführen. Erst wenn eine Einigung nicht möglich ist, erhalten die Beteiligten eine rechtskräftige amtliche Bescheinigung, die eine Klage vor Gericht ermöglicht.

Am häufigsten wird die Schiedsperson in nachbarrechtlichen Angelegenheiten tätig. Darüberhinaus ist eine Streitschlichtung auch in Strafsachen wie Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung oder Verletzung des Briefgeheimnisses möglich. Ziel des Schlichtungsverfahrens ist immer die Einigung. Es gibt weder Sieger noch Besiegte, sondern Menschen, die sich wieder friedlich begegnen können.

Schiedsperson für Altenholz: Herr Herbert Schulz, Tel: 334841, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (http://www.schiedsamt.de/index.php).

Rechtsgrundlage:
Die Rechtsgrundlage für das Schiedsverfahren ist die Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO) - http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchiedsO+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true

Ansprechpartner im Rathaus:
Frau Dietrich
Tel.: 0431 / 32 01 140
Zimmernummer: 022