Was ist die Aufgabe eines Schiedsmannes?
Unter dem Motto "schlichten statt richten" steht der Schiedsmann allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Altenholz zur Streitschlichtung zur Verfügung.
Der Schiedsmann versucht, mit Einfühlungsvermögen und Erfahrung im persönlichen Gespräch mit den Streitenden eine einvernehmliche friedliche Lösung herbeizuführen. Erst wenn eine Einigung nicht möglich ist, erhalten die Beteiligten eine rechtskräftige amtliche Bescheinigung, die eine Klage vor Gericht ermöglicht.
Am häufigsten wird der Schiedsmann in nachbarrechtlichen Angelegenheiten tätig. Darüberhinaus ist eine Streitschlichtung auch in Strafsachen wie Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung oder Verletzung des Briefgeheimnisses möglich. Ziel des Schlichtungsverfahrens ist immer die Einigung. Es gibt weder Sieger noch Besiegte, sondern Menschen, die sich wieder friedlich begegnen können.
Schiedsmann für Altenholz: Herr Dr. Wolfgang Salomo, Tel.: 0431 / 32 37 08.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein oder des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (http://www.schiedsamt.de/index.php).
Rechtsgrundlage:
Die Rechtsgrundlage für das Schiedsverfahren ist die Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO) - http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchiedsO+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true
Ansprechpartner im Rathaus:
Frau Marcussen
Tel.: 0431 / 32 01 414
Zimmernummer: 022