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Reinigung der Geh- und Radwege durch die Anlieger

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

im Herbst erfreut uns die Natur mit bunten Blättern. Allerdings ist das fallende Laub auf den Geh- und Radwegen derzeit vermehrt zu sehen, so-dass ich alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer auf die Reinigungspflicht in diesem Zusammenhang hinweisen möchte.

Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Altenholz, nachzulesen unter www.altenholz.de/ortsrecht, regelt die Reinigungspflichten (u.a. das Entfernen von Schmutz, Unkraut, Unrat und Laub) durch die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer.

Gerade im Herbst kann ein häufiges Kehren erforderlich sein, denn Laub kann bereits im trockenen Zustand (bei bestimmten Baumarten) oder spätestens bei Nässe so glatt und gefährlich sein wie Eis oder Schnee. 

Unabhängig von der Herkunft des Laubes (private Bäume oder Straßenbäume) muss das Laub von anliegenden Grundstückseigentümerinnen und Grundstücksveigentümern entfernt werden. Insbesondere sind auch die Einläufe in Entwässerungsanlagen (z.B. Gullys) jederzeit sauber und freizuhalten. 

Ich appelliere an alle Grundstücksei-gentümerinnen und Grundstückseigentümer und sonstigen Verpflichteten, eigenverantwortlich die notwendige Reinigung vorzunehmen. Sie beugen hierdurch auch möglichen Schadenersatzansprüchen wirksam vor. 

 

Gemeinde Altenholz,
Der Bürgermeister
Amt für Bürgerdienste und Gefahrenabwehr