Einblick in den Winterdienst
So gewährleisten wir sichere Straßen in Altenholz und Dänischenhagen
Ein Standpunkt des Zweckverbandes Bauhof Altenholz-Dänischenhagen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir vom Bauhof Altenholz-Dänischenhagen möchten Ihnen einen Einblick in unsere Arbeit im Winterdienst geben, um ein besseres Verständnis für die Herausforderungen und Abläufe zu schaffen, die mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe verbunden sind. Unser Ziel ist es, die Straßen unserer Gemeinden auch bei winterlichen Bedingungen sicher befahrbar zu halten und gleichzeitig den gesetzlichen Anforderungen und Vorgaben gerecht zu werden.
Wer ist für den Winterdienst zuständig?
Der Winterdienst in den Gemeinden Altenholz und Dänischenhagen wird vom Zweckverband Bauhof Altenholz-Dänischenhagen übernommen. Mit einem Team von 20 engagierten Mitarbeitenden sorgen wir dafür, dass die Straßen und Wege von November bis März, also in der Wintersaison, bedarfsgerecht geräumt und gestreut werden. Wir betreuen etwa 100 Kilometer Straßen sowie Rad- und Fußwege (mit Ausnahme der Fußwege, die an Privatgrundstücken liegen). Hierbei greifen wir auf zwei Winterdienstkolonnen zurück, die jeweils aus 8 bis 10 Personen bestehen und im wöchentlichen Wechsel Früh- und Spätschicht leisten.
Start in den Tag:
Arbeitsbeginn ab 2 Uhr nachts
Bereits am Vortag analysieren wir die Wetterlage mittels verschiedener Wetterdienste und Wettervorhersagen, um uns optimal auf die kommenden Bedingungen vorbereiten zu können. Zwischen 2 und 3 Uhr morgens wird dann die Lage im Gemeindegebiet überprüft: Ein Mitarbeiter begibt sich auf festgelegte Streckenabschnitte, um die Straßenverhältnisse zu prüfen. Zeigen sich dabei Glätte oder Schneebedeckung, wird sofort »Alarm geschlagen« und die Frühschicht um 3.30 Uhr zum Einsatz gerufen. Dies gewährleistet, dass unsere Streufahrzeuge und Mitarbeiter spätestens um 4 Uhr auf den Straßen unterwegs sind.
Prioritäten im Winterdienst
Unsere höchste Priorität gilt den Hauptverkehrsstraßen, die essen-ziell für den Verkehrsfluss sind, sowie wichtigen Punkten wie Kindergärten, Schulen und Feuerwehrzufahrten. Zu den Hauptverkehrsstraßen, um die wir uns in Altenholz besonders kümmern, gehören unter anderem die Danziger Straße, Altenholzer Straße oder auch die Lindenallee. In Dänischenhagen sind es die Schulstraße und der Sturenhagener Weg, die besondere Aufmerksamkeit erhalten. Darüber hinaus haben wichtige Fahrradwege, wie der Weg in Richtung Kiel, ebenfalls höchste Priorität, um eine sichere Fortbewegung auch für Radfahrende zu gewährleisten.
Diese Straßen und Wege werden bevorzugt geräumt und gestreut, um eine sichere und reibungslose Befahrbarkeit sicherzustellen. Ganzheitlich bewegen wir uns auf einer Fläche von ca. 35 km². Das Einsatzgebiet erstreckt sich vom Nord-Ostsee-Kanal bis nach Scharnhagen (Gemeinde Dänischenhagen). Es ist jedoch wichtig zu erwähnen, dass wir nicht für die Kreis- und Landstraßen zuständig sind. Diese Verantwortung liegt bei den Straßenmeistereien des Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein. Daher konzentrieren wir uns auf die genannten Hauptverkehrsstraßen innerhalb unserer Gemeinden und übernehmen die Räumung und Streuung auf diesen, während die im Kreis für unsere Gemeinden zuständige Straßenmeisterei mit Sitz in Eckernförde sich um die entsprechenden Kreis- und Landstraßen kümmert.
Herausforderungen des Winterdienstes
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es bei starkem oder länger anhaltendem Schneefall nicht möglich ist, alle Straßen sofort zu räumen. Aufgrund der Vielzahl an Straßenabschnitten und der kontinuierlichen Wetterentwicklung erfolgt der Winterdienst immer nach festgelegten Prioritäten und Dringlichkeiten. Unsere Mitarbeitenden arbeiten dabei unter hohem Druck, jedoch stets im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Insbesondere das Arbeitszeitgesetz, welches strenge Regelungen zu den Lenk- und Ruhezeiten der Mitarbeitenden vorschreibt, muss eingehalten werden.
Der Einsatz von Streumitteln
Unsere Winterdienstmaßnahmen verfolgen das Ziel, eine größtmögliche Verkehrssicherheit zu erreichen und gleichzeitig die Umweltbelastung so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet, dass wir die Streumittel sehr gezielt und in abgestimmter Menge einsetzen. Im Schnitt streuen wir 10 –15 Gramm Salz pro Quadratmeter. Auf Geh- und Radwegen verwenden wir grundsätzlich Kies. Für den gesamten Winter bevorraten wir 200 Tonnen Salz und 50 Tonnen Kies.
Neben der herkömmlichen Trockensalz-Streuung setzen wir auch Sole (ein Salz-Wasser-Gemisch) ein. Die Entscheidung, ob Trockensalz oder Sole gestreut wird, hängt von den Witterungsbedingungen ab. Trocken-salz wird in der Regel eingesetzt, wenn die Straße schnell vereist oder es schneit. Sole hingegen eignet sich besonders gut bei trockenen Straßen oder leichtem Schneefall, da sie sich gleichmäßiger verteilt und durch den flüssigen Zustand besser an der Fahrbahnoberfläche haftet.
Moderne Technik unterstützt uns dabei, die Streumittel effizient zu verteilen. So sind unsere Streufahrzeuge so ausgestattet, dass die Streusalzmenge je nach Temperatur und Straßenbeschaffenheit reguliert wird. So stellen wir sicher, dass weder zu viel noch zu wenig gestreut wird.
Ihr Beitrag zur Verkehrssicherheit
Auch Ihr Verhalten als Anwohnerinnen und Anwohner trägt maßgeblich zur Verkehrssicherheit bei. Für die Räumung von Gehwegen und privaten Zufahrten gelten in den Gemeinden Altenholz und Dänischenhagen unterschiedliche Regelungen. Gemäß der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Altenholz (§ 8 Absatz 6) müssen Schnee und Eis auf dem Drittel des Gehweges oder Seitenstreifens gelagert werden, dass an die Fahrbahn grenzt. Wichtig ist jedoch, dass das Schieben von Schnee auf die Fahrbahn gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten ist, da dies die Verkehrsteilnehmer gefährden und die Arbeit der Räumfahrzeuge behindern kann.
Für die Gemeinde Dänischenhagen gilt eine separate Straßenreinigungssatzung, die ebenfalls die Verantwortung der Anwohnerinnen und Anwohner für die Gehwegreinigung bei Schnee und Glätte festlegt. Anders als in Altenholz schreibt die Dänischenhagener Satzung vor, dass Schnee möglichst auf privaten Grundstücken oder, wo dies nicht möglich ist, auf dem Gehwegrand gelagert werden soll, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten. Es ist ebenso wichtig, den Schnee nicht auf die Fahrbahn zu schieben, da dies den Verkehrsfluss stören könnte.
Bitte beachten Sie, dass die Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Gemeinde genau beachtet werden muss, um Gefahren zu vermeiden und den Winterdienst nicht zu behindern. Trotz aller Maßnahmen kann der Zweckverband Bauhof Altenholz-Dänischenhagen jedoch keine absolute Sicherheit garantieren. Alle Verkehrsteilnehmer sind angehalten, sich den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen (§ 3 StVO).
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, um gemeinsam die Verkehrssicherheit in unseren Gemeinden zu gewährleisten.
Wir hoffen, dass wir mit diesem Einblick in den Winterdienst Ihre Fragen und Anregungen beantworten konnten.
Herzliche Grüße,
Marco Plundrich, Bauhofleiter
Zweckverband Bauhof Altenholz-Dänischenhagen