Hundeauslauffläche im Gemeindepark in Altenholz-Klausdorf

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in der Zeit vom 04.09.2023 bis 15.09.2023 ist im Gemeindepark in Altenholz-Klausdorf eine Hundeauslauffläche entstanden. Dafür wurde ein Teil des Europa-Hains eingezäunt und mit einer überdachten Sitzmöglichkeit ausgestattet.

2021 hat die Gemeindevertretung die Neufassung der Satzung zum Schutz der öffentlichen Grünanlagen beschlossen. Die Neufassung der Satzung beinhaltet unter anderem die Einführung einer Hundeanleinpflicht auf insgesamt vier Grünflächen der Gemeinde, darunter der Gemeindepark im Ortsteil Klausdorf.

Die Hundeauslaufläche soll zum einen den Zweck erfüllen, den Interessen der Hundehalter und ihren Tieren nach Einführung der verbindlichen Leinenpflicht gerecht zu werden. Zum anderen ist hier ein weiterer Treffpunkt für Jung und Alt mit Hund. Durch die eingefriedete Hundeauslauffläche, innerhalb der kein Leinenzwang besteht, werden Konflikte zwischen Parkbesuchenden mit und solchen ohne Hund vermieden.

Bitte beachten Sie bei der Nutzung der Fläche die dort geltenden Verhaltensregeln:

  • Es darf von nicht angeleinten Hunden keine Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Menschen oder Tiere ausgehen.
  • Ein bestehender Maulkorbzwang ist zu beachten.
  • Hundekot ist umgehend zu entfernen.
  • Die Nutzung der Fläche erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Abfalleimer zu entsorgen

Bitte hinterlassen Sie die Fläche in einem sauberen und ordentlichen Zustand. Denken Sie beim Verlassen des eingezäunten Bereichs daran den Hund wieder anzuleinen. Ein Info-Schild und ein Kotbeutelspender werden noch aufgestellt.

Besonderer Dank geht an den Verein „Altenholzer Hundefreunde e. V.“, welcher die Gemeinde Altenholz beratend bei der Planung der Hundeauslauffläche unterstützt hat.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an Frau Szymanski aus dem Bauamt, telefonisch zu erreichen unter 0431 / 3201 - 413.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Bauamt