Aufhebungssatzung zur Ausbaubeitragssatzung

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der

Satzung zur Aufhebung
der Satzung der Gemeinde Altenholz über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen in der
Gemeinde Altenholz vom 1. Januar 2021

(Aufhebungssatzung zur Ausbaubeitragssatzung)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 308), und der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 S. 1 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05. 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 564), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz vom 27. September 2023 folgende Satzung erlassen:

§ 1
Die Satzung der Gemeinde Altenholz über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Altenholz (Ausbaubeitragssatzung) wird aufgehoben.

§ 2
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.12.2022 in Kraft.


Altenholz, den 10. November 2023


Mike Buchau
Bürgermeister