Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl am 14. Mai 2023

Veröffentlicht in Kommunalwahl 2023

Bekanntmachung

über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl am 14. Mai 2023

Gemäß § 22 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeinde- und Kreiswahl am 14. Mai 2023 auf.

Es werden in den zwölf Wahlkreisen der Gemeinde je 1 unmittelbarer Vertreter oder unmittelbare Vertre-terin und im gesamten Wahlgebiet elf Listenvertreter/innen gewählt.

Listenwahlvorschläge können politische Parteien und Wählergruppen einreichen. Die Verbindung von Listenwahlvorschlägen ist unzulässig. Weder politische Parteien noch Wählergruppen noch Parteien und Wählergruppen können gemeinsame Wahlvorschläge einreichen.

Eine Partei oder Wählergruppe innerhalb eines Wahlgebietes kann nur so viele unmittelbare Wahlvorschläge benennen, wie unmittelbare Vertre-ter/innen zu wählen sind, und nur einen Listenwahlvorschlag einreichen. Maßgebend für Form und Inhalt der Wahlvorschläge und Anlagen sind die Bestimmungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) in der Fassung vom 19. März 1997 (GVOBl. Schl.-H. S. 151) und der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) vom 9. Dezember 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 643) in der jeweils geltenden Fassung.

Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen sind neben den Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes auch alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wählbar.

Die Wahlvorschläge sind spätestens bis zum 20. März 2023, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist gem. § 19 GKWG), im Rathaus, Allensteiner Weg 2-4, Zimmer 110, 24161 Altenholz, einzureichen. Es wird jedoch gebeten, die Einreichung nach Möglichkeit so früh vorzunehmen, dass etwaige Mängel, die die Gültig-keit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.

Die Wahlkreiseinteilung hat der Gemeindewahlaus-schuss in seiner Sitzung am 14. September 2022 beschlossen; die Bekanntmachung gemäß § 6 Abs. 3 Gemeinde- und Kreiswahlordnung erfolgt auf der Homepage, den Schaukästen und den Altenholzer Nachrichten.

Altenholz, 29. September 2022

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister als
Gemeindewahlleiter

Ehrich