Absage der Einwohnerversammlung am 22.03.2023
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Altenholz,
gem. § 16b der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) leitet der Bürgervorsteher die Einwohnerversammlung. Leider können am 22.03.2023 weder der Bürgervorsteher noch seine Stellvertreter an der Einwohnerversammlung teilnehmen, weshalb diese abgesagt werden muss. Ich bitte um Ihr Verständnis.
Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister