Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen und Vorstellung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts für Stift Süd - Vorstellung der Entwürfe

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Die Gemeinde Altenholz hat nach der Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ die vorbereitenden Untersuchungen (VU) gemäß § 141 Baugesetzbuch mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK) für das Untersuchungsgebiet „Stift Süd“ durch die BIG Städtebau GmbH durchführen lassen.

Die Analyse im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen hat ergeben, dass funktionale und städtebauliche Missstände im Untersuchungsgebiet vorliegen. Daraus wurden Ziele und Maßnahmen abgeleitet, die in den nächsten 15 Jahren in Stift Süd im Umgriff zweier Sanierungsgebiete umgesetzt werden sollen. Zur Behebung der Missstände und zur Umsetzung des Entwicklungskonzeptes ist die Anwendung des besonderen Städtebaurechts (§§ 136-164 Baugesetzbuch, Städte-bauliche Sanierungsmaßnahmen) im Untersuchungsgebiet (voraussichtliche Sanierungsgebiete) notwendig.

Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen und des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts sollen nun mit den von der Sanierung Betroffenen nach § 137 Baugesetzbuch erörtert werden. Dazu findet am Mittwoch, den 30.11.2022 die abschließende öffentliche Informationsveranstaltung statt.

Alle interessierten Bürger und Bürgerinnen, Mieter und Mieterinnen sowie Eigentümer und Eigentümerinnen sind eingeladen, um 18:30 Uhr in die Aula des Gymnasiums im Schulzentrum Stift, Danziger Straße 18a, 24161 Altenholz zu kommen, um sich über die Ergebnisse zu informieren. Für Fragen und Antworten wird es am Ende der Veranstaltung ausreichend Zeit geben.

Auf der Internetseite der Gemeinde www.altenholz.de unter Leben & Wohnen -> Städtebauförderung finden Sie zudem den Berichtsentwurf zu VU und IEK samt Planentwürfen in digitaler Form zur Einsicht. In einer Fragensammlung (FAQ) werden zusätzlich häufig gestellte Fragen beantwortet.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Bauamt

pdf20221017_Abgrenzung_Sanierungsgebiete.pdf