Informationen zur Grundsteuerreform

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Zum 01. Januar 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Für die neue Bewertung der Grundstücke müssen alle Personen, die Grundeigentum besitzen, ab dem 01. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim zuständigen Finanzamt abgeben.

Diese Erklärung ist grundsätzlich elektronisch über www.elster.de oder, wenn kein Elsterkonto besteht, unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de abzugeben. In den Fällen, in denen keine technischen Voraussetzungen dafür gegeben sind, kann die Erklärung auch in Papierform an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.

Die Formulare samt Anlage und Anleitung finden Sie in der Eingangshalle des Rathauses Altenholz, rechts neben dem Bürgerbüro. Ebenso liegt dort ein Flyer, der zusätzliche Informationen enthält.

Bei detaillierten Fragen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Rendsburg. Die Telefonnummer finden Sie auf Ihrem Informationsschreiben zur Grundsteuerreform. Unterstützung beim Ausfüllen bekommen Sie sonst auf Nachfrage auch bei Steuerberatern, Hausverwaltungen und Immobilienmaklern.

Grundstücks- und Hausverwaltungen sind ebenfalls befugt, bezüglich der von ihnen verwalteten Objekte die Erklärung abzugeben.

Eine Einsicht in die Bauakte erhalten Sie bei der zuständigen Kollegin Frau Preuße, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 0431/3201401.

Oftmals erreicht uns die Anfrage bezüglich des anzugebenden Bodenrichtwertes. Dieser kann über die Homepage des Landes Schleswig-Holstein über folgenden Link ermittelt werden:

 Grundsteuerportal - Bodenrichtwerte und Grundstücksdaten (gdi-sh.de)

 

Zusätzlich können Sie sich die Erklärvideos des Landes Schleswig-Holstein und des Deutschen Städte- und Gemeindeverbundes zur Grundsteuerreform unter folgenden Links anschauen:

https://youtu.be/7AL6c8faBHk 

 https://www.dstgb.de/themen/finanzen/steuern/video-zur-umsetzung-der-grundsteuerreform/

 

Gemeinde Altenholz

Der Bürgermeister