33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Altenholz

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Altenholz für das Gebiet westlich der Bundesstraße 503, nördlich der Straße Rehmkamp, östlich und westlich der Klausdorfer Landstraße

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz hat in ihrer Sitzung am 22. September 2021 beschlossen, die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet westlich der Bundestraße 503, nördlich der Straße Rehmkamp, östlich und westlich der Klausdorfer Landstraße, aufzustellen.

Planungsziel:
Als Planungsziel setzt die Gemeinde die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Parkhauses in Zusammenhang mit dem „IT-Campus“ von Dataport, der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung (FHVD) und Westside Living fest.

Der vorgesehene Geltungsbereich der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes ist im nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Altenholz, 11. März 2022

Ehrich
Bürgermeister

 

 

Lageplan

Klausdorfer Landstrasse