Einwohnerversammlung mit 3G-Regel

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung

Gemäß § 16 b der Gemeindeordnung und § 10 der Hauptsatzung lade ich für

Mittwoch, den 8. Dezember 2021, um 17.30 Uhr,

zu einer                                                                          Einwohnerversammlung

in das Gemeindezentrum der Gemeinde Altenholz,
Klausdorfer Str. 78 b, 24161 Altenholz,
unter Einhaltung der 3G-Regelung

ein.

Tagesordnung

  1. Einwohnerfragestunde
  2. Verpflichtung des neuen Gemeindevertreters Herrn Georg Willenborg
  3. Umbesetzung von Ausschüssen
  4. Entscheidung für die Auftragserteilung zur Beschaffung eines Einsatzfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Altenholz
  5. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Marktgebühren in der Gemeinde Altenholz (Marktstandsgeldsatzung)
  6. 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Altenholz
  7. Neufassung der Satzung der Gemeinde Altenholz über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
  8. Neufassung der Satzung der Gemeinde Altenholz über die Erhebung von Benutzungsgebühren bei Vergabe von Räumlichkeiten des Gemeindezentrums Altenholz (Benutzungsgebührensatzung)
  9. Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung
  10. 12. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung und die Erhebung von Kostenerstattungen für die Herstellung, Veränderung und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen in der Gemeinde Altenholz (Beitrags- und Gebührensatzung)
  11. Neufassung der Gebührensatzung für den kommunalen Friedhof in Altenholz
  12. Neufassung der Gebührensatzung für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Altenholz
  13. Verkauf des Spielplatzes „Ahornallee“
  14. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für das 2. Halbjahr 2020
  15. Jahresabschluss 2020
  16. Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 sowie mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2021 bis 2025
  17. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet der ehemaligen Tischlerei Kusnik, westlich der Klausdorfer Straße, nördlich der Straße Rehwinkel und östlich und südlich der Straße Moorredder im Verfahren nach § 13a BauGB
    hier: Aufstellungsbeschluss
  18. Umsetzung Schulbauplanung - Beschaffungsvarianten von Planungs- und Bauleistungen
  19. Anfragen und Mitteilungen

Anregungen und Vorschläge bitte ich, wenn möglich, schriftlich einzureichen.

Abstimmungen über Anregungen und Vorschläge, die nicht Gemeindeangelegenheiten betreffen, sind unzulässig. Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Einwohnerversammlung kann die Redezeit je Rednerin oder Redner auf bis zu 3 Minuten begrenzt werden.

Vor dem Hintergrund der aktuellen dynamischen Infektionslage in der Corona-Pandemie ist es möglich, dass die Einwohnerversammlung in digitaler Form durchgeführt wird. Eine Entscheidung hierüber wird spätestens 3 Tage vor der Sitzung fallen und auf der Homepage der Gemeinde unter www.altenholz.de bekanntgegeben. Informationen zum Stream der Einwohnerversammlung und zum Ablauf der Einwohnerfragestunde werden ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde und ergänzend hierzu mittels Aushang rechtzeitig bereitgestellt.

Bitte beachten Sie, dass im Sitzungsraum, während der Einwohnerversammlung, die 3G-Regelung gilt. Bitte zeigen Sie beim Betreten des Sitzungsraumes Ihren Impf-, Genesenen- oder Testnachweis inklusive Ausweis vor.

Ein Selbsttest wird nur dann anerkannt, wenn dieser vor Ort und unter Aufsicht gemacht wird, andernfalls wird eine Bescheinigung des Testnachweises (beim Antigen Test nicht älter als 24 Stunden, beim PCR Test nicht älter als 48 Stunden) benötigt.

Selbsttests liegen vor dem Sitzungsraum bereit. Bitte bedenken Sie, dass ein Selbsttest ca. 20 Minuten Zeit in Anspruch nimmt.

Sie können auch das kostenlose Testangebot im UG des Gemeindezentrums (Öffnungszeiten Mo. – Fr. von 17:00 Uhr – 18:00 Uhr) wahrnehmen.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, Sie können aber vorab einen Termin buchen. Weitere Informationen sowie den Buchungskalender finden Sie unter www.teststation-altenholz.de.

Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände vor dem Betreten des Sitzungsraumes gründlich an dem am Eingang bereitgestellten Desinfektionsmittelspender und achten Sie auf Mindestabstände. Im Gemeindezentrum gilt die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Altenholz, 29.11.2021 Beglaubigt
gez. Baltz Im Auftrag
Bürgervorsteher Fischer, Mareike