Hausordnung ab 21.03.2022

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Hausordnung der Gemeinde Altenholz

§ 1 Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für das Rathaus Altenholz sowie dessen Außenstellen und alle Liegenschaften im Eigentum der Gemeinde Altenholz, welche als öffentliche Einrichtung betrieben werden, mit Ausnahme der Schulen.

§ 2 Hausrecht
(1) Das Hausrecht wird durch den Bürgermeister der Gemeinde Altenholz ausgeübt. Der Bürgermeister kann das Hausrecht an Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung oder für die Feuerwehrhäuser an Mitglieder des Wehrvorstandes übertragen.
(2) Wer gegen diese Hausordnung verstößt, kann aus den öffentlichen Einrichtungen verwiesen werden. Gegen diese Person kann vom Bürgermeister oder den zur Durchsetzung des Hausrechts von ihm beauftragten Personen ein Betretungsverbot ausgesprochen werden.

§ 3 Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
(1) Beim Betreten des Rathauses und dem Aufenthalt im Rathaus sowie in allen sonstigen Räumlichkeiten und Liegenschaften der Gemeinde Altenholz gem. § 1 ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Mund und Nase sind mit einer medizinischen oder vergleichbaren Maske oder mit einer Maske ohne Ausatemventil der Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94 zu bedecken.
(2) Der Träger einer Mund-Nasen-Bedeckung hat darauf zu achten, dass Mund und Nase beim Aufenthalt in den Räumlichkeiten und Liegenschaften der Gemeinde bedeckt bleiben.
(3) Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen sind:
•    Beschäftige der Gemeinde Altenholz, wenn sie an ihrem Büroarbeitsplatz oder in Besprechungsräumen mehr als 1,5 m Abstand zu anderen Personen halten können,
•    Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und
•    Personen, die aufgrund medizinischer oder psychischer Beeinträchtigung oder einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und dies durch ein Attest nachweisen können.
(4) Weitere Ausnahmen können bei Nachweis berechtigter Gründe von dem Bürgermeister oder den zur Durchsetzung des Hausrechts von ihm beauftragten Personen erteilt werden.

§ 4 Inkrafttreten

Die Notwendigkeit des § 3a wird im Lichte der weiteren Corona-Entwicklung fortlau-fend überprüft und bei Bedarf angepasst.Die Hausordnung vom 07. März 2022 und alle weiteren Hausordnungen treten mit Inkrafttreten dieser Hausordnung außer Kraft.
Diese Hausordnung tritt am 21. März 2022 in Kraft und gilt bis auf Weiteres.

§ 5 Bekanntmachung
Diese Hausordnung wird in den Altenholzer Nachrichten veröffentlicht sowie im Rathaus und allen Räumlichkeiten und Liegenschaften der Gemeinde Altenholz gem. § 1 und auf der Homepage der Gemeinde in geeigneter Weise bekannt gemacht.

Altenholz, 21. März 2022
Ehrich
Bürgermeister