Geflügelpest-Beobachtungsgebiet aufgehoben

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Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Seuchenfeststellung und Anordnung von Restriktionszonen zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 05.03.2021 in der Fassung der 1. Änderung vom 06.04.2021 im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Geflügelpest in der Gemeinde Gettorf wird mit Wirkung ab dem 17.04.2021 aufgehoben.

Damit ist auch die Einstufung der Gemeinde Altenholz als Beobachtungsgebiet aufgehoben.

In der PDF-Datei finden Sie die entsprechende Tierärztliche Allgemeinverfügung, welche ab dem 17.04.2021  gilt: pdfHPAIV_Allgemeinvfg_Aufhebug-Beobachtungsgebiet.pdf

Wir weisen darauf hin, dass gehaltenes Geflügel weiterhin aufgestallt bleiben muss.

Gemeinde Altenholz
Hauptamt und Kultur
Sachgebiet Ordnungsamt