Herbstzeit ist Laubzeit: Reinigung der Geh- und Radwege durch die Anlieger
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
im Herbst erfreut uns die Natur mit bunten Blättern. Allerdings ist das fallende Laub auf den Geh- und Radwegen derzeit vermehrt zu sehen, sodass ich alle Grundstückseigentü-mer/innen auf die Reinigungspflicht in diesem Zusammenhang hinweisen möchte. Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Altenholz regelt die Reinigungspflichten (u.a. das regelmäßige Entfernen von Schmutz, Unkraut, Unrat und Laub) durch die Grundstückseigentümer/innen.
Gerade im Herbst kann ein häufiges Kehren erforderlich sein, denn Laub kann bereits im trockenen Zustand (bei bestimmten Baumarten) oder spätestens bei Nässe so glatt und gefährlich sein wie Eis oder Schnee.Unabhängig von der Herkunft des Laubes (private Bäume oder Straßenbäume) muss das Laub von anliegenden Grundstückseigentümer/innen entfernt werden. Insbesondere sind auch die Einläufe in Entwässerungsanlagen (z.B. Gullys) jederzeit sauber und freizuhalten, um evtl. Überschwemmungen zu vermeiden.
Ich appelliere an alle Grundstückseigentümer/innen und sonstigen Verpflichteten, eigenverantwortlich die notwendige Reinigung vorzunehmen. Sie beugen hierdurch auch möglichen Schadenersatzansprüchen wirksam vor.
Gemeinde Altenholz der Bürgermeister Amt für Bürgerdienste und Gefahrenabwehr
Ansprechperson im Rathaus
Frau Dietrich
Tel: 0431 32 01-140
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