Eingabehilfen öffnen

Zum Hauptinhalt springen

Freie Wege und Straßenlaternen: Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Es ist wieder soweit: Ich appelliere an alle Grundstückseigentümer/innen und Gartenbesitzer/innen sowie zur Unterhaltung verpflichteten Garten-nutzer/innen, die Anpflanzungen auf ihren Grundstücken zu überprüfen. Hecken, Sträucher und Bäume müssen jetzt bis auf die Grundstückgrenze zurückgeschnitten werden, damit öffentliche Straßen und Wege sowie Geh- und Radwege in voller Breite und ohne Behinderung genutzt werden können.

Vor allem für die Sicherheit der Schul-anfänger/innen, die sich noch mit dem Straßenverkehr vertraut machen müssen, ist ein Schulweg ohne Behinderungen durch den Überwuchs von Hecken, Sträuchern und Bäumen unbedingt erforderlich. Auch unsere älteren Mitbürger/innen, die evtl. auf Gehhilfen angewiesen sind, oder Eltern mit ihren Kinderwagen, freuen sich über ausreichend Platz.   

An Straßeneinmündungen und  Straßenkreuzungen ist es besonders wichtig, für freie Sichtverhältnisse zu sorgen. Weiterhin dürfen Verkehrszeichen nicht verdeckt sein. Bitte denken Sie auch an die Straßenlaternen! Damit diese uneingeschränkt den öffentlichen Bereich ausleuchten können, ist ein kompletter Rückschnitt bis hinter die Straßenlaterne unausweichlich. Somit wäre auch wieder der uneingeschränkte Zugang zu den Revisionsklappen möglich. 

Das Lichtraumprofil über den öffentlichen Verkehrsflächen muss ebenfalls freigehalten werden, damit zum Beispiel die Entsorgungsunternehmen mit ihren Fahrzeugen ungehindert die Verkehrsflächen befahren können, um Ihre Abfalltonnen zu leeren. Neben der Vermeidung von Verkehrsbehinderungen sollte auch darauf geachtet werden, dass die Gehwege von Wildkräutern und Wurzelwerk freizuhalten sind.

Die Gemeindeverwaltung wird, wie in den vergangenen Jahren, im gesamten Gemeindegebiet Überprüfungen vornehmen und die jeweils Verantwortlichen auf eventuell noch vorhandenen Überwuchs hinweisen und um Abhilfe bitten. Um den Aufwand und die damit verbundenen Kosten für die Überprüfung gering zu halten, appelliere ich an alle Grundstückseigentümer/innen und sonstigen Verpflichteten, eigenverantwortlich und unverzüglich die notwendigen Kontrollen und Rückschnitte vorzunehmen. Sie beugen hierdurch auch möglichen Schadenersatzansprüchen wirksam vor. Ab 01. Oktober ist wieder mehr als der Pflegeschnitt in der Schonzeit und somit ein ordentlicher Rückschnitt erlaubt. 

Näheres regelt die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Altenholz, nachzulesen unter www.altenholz.de/rathaus-service/ortsrecht unter der Kategorie »Bau- und Umweltverwaltung«.


Gemeinde Altenholz
der Bürgermeister
Amt für Bürgerdienste und Gefahrenabwehr 

Ansprechperson im Rathaus
Frau Dietrich
Tel: 0431 32 01-140
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.