Geänderte Öffnungszeiten im Rathaus

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Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten ab 01.11.2023

BürgerBüro
Mo: 7–12 Uhr und 13–16 Uhr

Di: 7–12 Uhr und 13–18 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 7–12 Uhr und 13–16 Uhr
Fr: 7–12 Uhr

Fachabteilungen
Mo: 8–12 Uhr und 13–15 Uhr

Di: 8–12 Uhr und 13–15 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 8–12 Uhr und 13–15 Uhr
Fr: 8–12 Uhr

Sperrung von Spielplätzen zwecks Reparatur

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Liebe Bürgerinnen und Bürger und vor allem liebe Kinder,

jedes Jahr müssen auf allen Spielplätzen und Schulhöfen alle Spielgeräte auf ihre Sicherheit überprüft werden. Bei der diesjährigen Prüfung wurden bei mehreren Spielgeräten erhebliche Mängel gefunden.

Sturmwarnung

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund des aktuellen Sturmgeschehens ist ein Baum an der Umwegung zur Königsberger Straße umgestürzt. Der Bauhof ist bereits dabei, den Baum zu entfernen.

Auch musste die neue Hundeauslaufwiese abgesperrt werden. In den Bäumen auf der Fläche ist viel Totholz vorhanden, welches herabstürzen kann. Das Betreten der Fläche ist daher aus Sicherheitsgründen zurzeit untersagt, bis von den Bäumen keine Gefahren mehr ausgehen.

Bitte meiden Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit auch alle weiteren Bereiche der Gemeinde, die starken Bewuchs aufweisen, wie Parks und Wälder.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an Frau Szymanski aus dem Bauamt, telefonisch zu erreichen unter 0431 / 3201 - 413.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Bauamt

Jugendförderfonds der AktivRegion Eckernförder Bucht

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Die AktivRegion Eckernförder Bucht möchte die Eigeninitiative und das Engagement von Kindern und Jugendlichen fördern und unterstützen. Hierfür stellen die beteiligten Kommunen der Eckernförder Bucht insgesamt 7.300 Euro jährlich bereit, um Jugendprojekte zu fördern. Anträge können aus den Ämtern Dänischer Wohld, Dänischenhagen und Hüttener Berge, der Gemeinde Altenholz und der Stadt Eckernförde gestellt werden.

Bekanntmachung des Beschlusses über die vorhabenbezogene 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24

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Bekanntmachung des Beschlusses über die vorhabenbezogene 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet des Stifter Apothekengrundstücks

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 29.03.2023 die vorhabenbezogene 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet des Stifter Apothekengrundstücks (siehe Lageplan), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan, als Satzung beschlossen.

Dies wird hiermit bekannt gemacht.