Haushalt 2016
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
hier können Sie Einsicht nehmen in den Haushalt 2016
Pahl
Amt für Finanzen
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
hier können Sie Einsicht nehmen in den Haushalt 2016
Pahl
Amt für Finanzen
Aufgrund der §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. Juli 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 200, 203), des § 45 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1. September 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 322) sowie der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 129) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 9. Dezember 2015 folgende Satzung erlassen:
Artikel 1
§ 4 Abs. 5 wird wie folgt geändert:
„Die Straßenreinigungsgebühr beträgt je Meter Straßenfrontlänge des Grundstücks 2,83 € pro Jahr."
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
Altenholz, den 10. Dezember 2015
Ehrich
Bürgermeister
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. Juli 2015 (GvOBl. Schl.-H. S. 200, 203) und der §§ 1 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 129) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 9. Dezember 2015 folgende Satzung erlassen:
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 7. Juli 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 200, 203), und der §§ 1, 6, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 129), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Altenholz vom 9. Dezember 2015 folgende 6. Änderungssatzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung und die Erhebung von Kostenerstattungen für die Herstellung, Veränderung und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen der Gemeinde Altenholz erlassen:
Artikel 1
In § 24 Abs. 1 wird der Gebührensatz von „2,75 €" in „2,61 €" geändert.
In § 24 Abs. 2 Buchstabe a wird der Gebührensatz von „0,63 €" in „0,71 €" geändert.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
Altenholz, 10. Dezember 2015
Ehrich
Bürgermeister
Hinweis der Verwaltung zur vorstehenden Bekanntmachung:
Mit der Bekanntmachung der vorstehenden Satzung wird ab 1. Januar 2016 der Gebührensatz für das Ableiten von Schmutzwasser von bisher 2,75 € um 0,14 € auf 2,61 € je m³ Abwasser gesenkt. Gleichzeitig wird der Gebührensatz für das Ableiten von Niederschlagswasser von bisher 0,63 € um 0,08 € auf 0,71 € je m² gebührenpflichtiger Fläche angehoben; diese Gebührenanhebung ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass gegenüber der Gebührenkalkulation des Vorjahres die laufenden Kosten um 140.000 € angehoben wurden, die insbesondere für die Entschlammung von Regenrückhaltebecken benötigt werden.
Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 30. September 2015 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um |
vermindert um |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge |
|||
gegenüber bisher |
nunmehr festgesetzt auf |
||||
1. |
im Ergebnisplan der |
||||
Gesamtbetrag der Erträge |
263.800 € |
16.750.500 € |
17.014.300 € |
||
Gesamtbetrag der Aufwendungen |
506.400 € |
17.001.100 € |
17.507.500 € |
||
Jahresfehlbetrag |
242.600 € |
250.600 € |
493.200 € |
||
2. |
im Finanzplan der |
||||
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
263.800 € |
15.738.300 € |
16.002.100 € |
||
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
506.400 € |
15.100.800 € |
15.607.200 € |
||
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investi-tionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
100.600 € |
4.053.000 € |
3.952.400 € |
||
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investi-tionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
343.200 € |
4.690.500 € |
4.347.300 € |
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 3.192.200 € auf 3.011.700 €.
Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung 2015 bleiben unverändert.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 2. November 2015 erteilt.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde für einen Teilbetrag der Kreditaufnahme in Höhe von 2.928.000 € erteilt. Die Gemeinde kann die geplanten investiven Auszahlungen mit dieser verringerten Kreditaufnahme vornehmen.
Altenholz, 19. November 2015
Ehrich
Bürgermeister
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 der Gemeinde Altenholz für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 und die Anlagen können im Rathaus bei Herrn Pahl, Zimmer 218, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Altenholz, 27. November 2015
Gemeinde Altenholz
Ehrich
Bürgermeister
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
- Planfeststellungsbehörde -
Kiellinie 247 • 24106 Kiel
WSV.de
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
BEKANNTMACHUNG
über die Auslegung des Plans im Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der alten Levensauer Hochbrücke und den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals im Bereich von Kkm 93,2 bis Kkm 94,2