Volksbegehren zum Schutz des Wassers

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Gemäß § 16 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes über Initiativen aus dem Volk, Volksbegehren und Volksentscheid (Volksabstimmungsgesetz - VAbstG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. April 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 108), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Juni 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 362), Ressortbezeichnungen ersetzt durch Artikel 18 der Landesverordnung vom 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30), wird zur Durchführung des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers bekannt gemacht:

Satzung zur Aufhebung der Entgeltordnung für die Betreuten Grundschulen

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 12.6.2019 die nachstehende Satzung zur Aufhebung der Entgeltordnung für die Betreuten Grundschulen an der Claus-Rixen-Schule in Altenholz-Klausdorf und Altenholz-Stift beschlossen, die hiermit bekannt gegeben werden:

Satzung zur Aufhebung der Entgeltordnung für die Betreuten Grundschulen an der Claus-Rixen-Schule in Altenholz-Klausdorf und Altenholz-Stift

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) vom 28.2.2003 in der zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 12.6.2019 nachfolgende Satzung erlassen.

Artikel I

Die Entgeltordnung für die Betreuten Grundschulen an der Claus-Rixen-Schule in Altenholz-Klausdorf und Altenholz-Stift vom 20.9.2018 werden aufgehoben.

Artikel II

Die Satzung tritt am 1.8.2019 in Kraft.

 

Altenholz, 13.6.2019

Ehrich
Bürgermeister

Satzung zur Aufhebung der Grundsätze für die Betreuten Grundschulen

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 12.6.2019 die nachstehende Satzung zur Aufhebung der Grundsätze für die Betreuten Grundschulen an der Claus-Rixen-Schule in Altenholz-Klausdorf und Altenholz-Stift beschlossen, die hiermit bekannt gegeben werden:

Satzung zur Aufhebung der Grundsätze für die Betreuten Grundschulen an der Claus-Rixen-Schule in Altenholz-Klausdorf und Altenholz-Stift

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) vom 28.2.2003 in der zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 12.6.2019 nachfolgende Satzung erlassen.

Artikel I

Die Grundsätze für die Betreuten Grundschulen an der Claus-Rixen-Schule in Altenholz-Klausdorf und Altenholz-Stift vom 6.4.2017 werden aufgehoben.

Artikel II

Die Satzung tritt am 1.8.2019 in Kraft.

 

Altenholz, 13.6.2019

Ehrich
Bürgermeister

Bekanntmachung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Neubaugebiet Am Kapenhof

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Wir möchten Sie mitnehmen!
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Neubaugebiet Am Kapenhof
 
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet in der Flur 3 der Gemarkung Klausdorf, begrenzt im Norden durch das benachbarte Flurstück 7/14 der Flur 3 der Gemarkung Uhlenhorst (Gemeinde Dänischenhagen), im Nordosten und Osten durch die Bebauung „Kapenhof“ und „Freesenberg“ (zugleich südliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 244 sowie östliche Flurstücksgrenzen der Flurstücke 2/30, 2/32, 17/21 und 23/1), im Süden durch die nördliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 24/3 sowie im Westen durch die westliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 23/1 in Verlängerung bis zur Straße Postkamp – L 254 findet

am 13. Juni 2019, um 17:30 Uhr,
in der Aula in der Gemeinschaftsschule Altenholz,
Danziger Str. 18 c, in 24161 Altenholz,

statt. Neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bau- und Ordnungsamtes wird das Planungsbüro Evers und Küssner erste Entwicklungsskizzen vorstellen. Das Büro wird unterstützt durch verschiedene Fachplaner, die Ihnen für Fragen und Anregungen in den Bereichen Landschaftsplanung, Artenschutz, Entwässerung und Verkehr zur Verfügung stehen.
Mit dem geplanten Neubaugebiet entwickelt sich die Gemeinde Altenholz auf einer Fläche von rd. 14 ha im Bereich der Wohnbebauung. Die Auswirkungen von ca. 270 weiteren Wohneinheiten auf die Gemeinde, die Versiegelung der vorherigen Ackerfläche, die zusätzliche Auslastung der gemeindlichen Infrastruktur und die Veränderungen für das Wohnumfeld der Anlieger aus dem Baugebiet Klausdorf-West sind Punkte, die es zu bedenken gilt. Ihren Fragen und Anregungen dazu möchten wir uns stellen und diese in weitere Überlegungen mit einbeziehen. Ich hoffe deshalb auf eine rege Beteiligung.
 
Gemeinde Altenholz
Bau- und Ordnungsamt
Der Bürgermeister

Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters Rücktritt des Gemeindevertreters Herrn Dirk Ryll

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Durch den Rücktritt des Gemeindevertreters Herrn Dirk Ryll ist ein Sitz in der Gemeindevertretung Altenholz für die Freie Demokratische Partei (FDP) frei geworden und neu zu besetzen.

Als nächster Bewerber auf der zur Kommunalwahl 2018 eingereichten Liste der FDP ist Herr Philipp Neuenfeldt zu berücksichtigen.

Gemäß § 44 Abs. 3 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz stelle ich hiermit fest, dass Herr Philipp Neuenfeldt in die Gemeindevertretung nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Gemeinde Altenholz gemäß § 44 Abs. 3 in Verbindung mit § 38 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für das Land Schleswig-Holstein binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Allensteiner Weg 2 – 4, 24161 Altenholz, Einspruch einlegen.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter
Ehrich