Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht
Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht:
Neue Regelungen in Tempo 30-Zonen
Neue Regelungen in Tempo 30-Zonen
Die Anliegerversammlung zum „Straßenausbau in der Königsberger Straße / im Pillauer Weg“ findet am
Dienstag, den 20. Oktober 2020,
um 18.30 Uhr,
in der Edgar-Meschkat-Halle,
Danziger Str. 24, 24161 Altenholz,
statt.
Einlass ist ab 17:45 Uhr.
Die Anliegerversammlung ist nur für geladene Gäste.
Die Einladungen wurden am 06.10.2020 an die Eigentümer der Anliegergrundstücke versandt bzw. verteilt.
Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 10. Juni 2020 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Bekanntmachung
Am
Donnerstag, dem 27. August 2020,
um 17.30 Uhr,
findet im Gemeindezentrum der Gemeinde Altenholz, Klausdorfer Str. 78 b, 24161 Altenholz, die 11. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses statt.
Bekanntmachung der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Verfahren zur Aufstellung der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Altenholz für das Gebiet „Begräbniswald“ in der Gemarkung Knoop, Flur 2, Flurstücke 7/6 und 3/7 und Flur 3, Flurstück 79/12
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz hat in ihrer Sitzung am 12. Juni 2019 beschlossen, die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Begräbniswald“ der Gemarkung Knoop, Flur 2, Flurstücke 7/6 und 3/7 und Flur 3, Flurstück 79/12, aufzustellen.
Einleitung/Durchführung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 Bau
gesetzbuch (BauGB) als Voraussetzung für die Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen
Die Gemeinde Altenholz plant die Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen. Der Lenkungsausschuss Städtebauförderung der Gemeinde Altenholz hat in seiner Sitzung am 3. März 2020 den Beschluss über die Durchführung vorbereitender Untersuchungen für den Bereich Stift Süd gem. § 141 BauGB gefasst.
Die Abgrenzung des Untersuchungsbereiches ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Im Untersuchungsgebiet befinden sich folgende Straße bzw. Abschnitte der nachfolgend genannten Straßen:
• Breslauer Straße
• Posener Straße ab Hausnummer 6
• Danziger Straße ab Hausnummer 5
Dieser Einleitungsbeschluss wird gemäß § 141 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Auf die Auskunftspflicht der Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstigen zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigten so-wie ihrer Beauftragten gemäß § 138 BauGB wird hingewiesen.
Gemeinde Altenholz
Bau- und Ordnungsamt