Einwohnerversammlung am 15. September 2021

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Bekanntmachung

Gemäß § 16 b der Gemeindeordnung und § 10 der Hauptsatzung lade ich für

Mittwoch, den 15. September 2021, um 17.30 Uhr,

zu einer                                                       Einwohnerversammlung

in das Gemeindezentrum der Gemeinde Altenholz,

Klausdorfer Str. 78 b, 24161 Altenholz,

ein.

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Altenholz für das Gebiet „Begräbniswald“ an der Straße Lummerbruch (Kreisstraße 19) in der Gemarkung Knoop, Flur 2, Flurstücke 7/6 und 3/7 und F

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Die Altenholzer Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 16.06.2021 den Entwurf und die Begründung der Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Altenholz für das Gebiet „Begräbniswald“ gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) bestimmt.

Bekanntmachung 1. Sitzung des Gemeindewahlausschusses

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Bekanntmachung

Die 1. Sitzung des Gemeindewahlausschusses findet am

Mittwoch, dem 30. Juni 2021, um 17.30 Uhr,
im Ratssaal des Altenholzer Rathauses,
Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz,

statt.

Tagesordnung

  1. Verpflichtung der Beisitzerinnen und Beisitzer
  2. Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
  3. Bestimmung des Wahltages und des Tages einer möglichen Stichwahl für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters 2022
  4. Anfragen und Mitteilungen
 

Altenholz, 18.6.2021

 

Beglaubigt

 

gez. Ehrich

Im Auftrag

 

 

Gemeindewahlleiter

 

Knuth, Torben

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet des Stifter Apothekengrundstücks

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz hat in ihrer Sitzung am 19. September 2018 beschlossen, die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Gebiet des Stifter Apothekengrundstücks im Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.

Planungsziel:
Planungsziel ist die vorgezogene Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neustrukturierung und –bebauung des Apothekengrundstücks im Rahmen der Ziele der Städtebauförderung.