Ergebnisse der Gemeindewahl am 14. Mai 2023
Allen die uns bei der Gemeinde- und Kreiswahl in der Gemeinde Altenholz am 14. Mai 2023 unterstützt haben bedanke ich mich, besonders den ehrenamtlich tätigen Mitgliedern der Wahlvorstände.
Mit einer Wahlbeteiligung von 55,2 Prozent - der Landesdurchschnitt lag bei ca. 49,5 Prozent - sind in Altenholz für die Gemeindewahl nachstehende Ergebnisse erzielt worden:
Vorläufige Ergebnisse Gemeindewahl am 14. Mai 2023
Für den reibungslosen Ablauf der Gemeinde- und Kreiswahl in der Gemeinde Altenholz am 14. Mai 2023 danke ich allen die uns unterstützt haben, besonders den ehrenamtlich tätigen Mitgliedern der Wahlvorstände.
In Altenholz sind für die Gemeindewahl nachstehende Ergebnisse erzielt worden:
https://www.wahlen-sh.de/grw/gemeindewahlen_gemeinde_010580005005.html
Der Gemeindewahlausschuss wird in seiner Sitzung am 16.05.2023 die Ergebnisse der Gemeindewahl feststellen und bekanntgeben.
Das Ergebnis der Kreiswahl wird vom Kreis Rendsburg-Eckernförde durch den Kreiswahlausschuss geprüft und bekanntgegeben.
GEMEINDE ALTENHOLZ
Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter
3. Sitzung des Gemeindewahlausschusses für die Gemeindewahl 2023
Bekanntmachung
Die 3. Sitzung des Gemeindewahlausschusses für die Gemeindewahl 2023 findet am
Dienstag, dem 16. Mai 2023, um 17.30 Uhr,
im Ratssaal des Altenholzer Rathauses,
Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz,
statt.
Wahlbekanntmachung Kommunalwahl 2023
Wahlbekanntmachung
1. Am 14. Mai 2023 findet die Wahl der Gemeindevertretung in der Gemeinde Altenholz statt.
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Mit der Gemeindewahl ist die Kreiswahl des Kreises Rendsburg-Eckernförde verbunden.
2. Die Gemeinde bildet zwölf Wahlbezirke.
Die Gemeinde Altenholz gehört bei der Kreiswahl zum Wahlkreis 19 - Altenholz.
Die Einteilung der Gemeinde in Wahlbezirke und Wahlkreise mit den dazugehörigen Wahlräumen ist aus dem beigefügten Anhang ersichtlich.
Gemeinsame Bekanntmachung "Recht auf Einsicht" und "Erteilung von Wahlscheinen"
Gemeinsame Bekanntmachung
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Gemeinde- und Kreiswahlen
am 14. Mai 2023 in der Gemeinde Altenholz
1. Das Wählerverzeichnis für die Gemeinde- und Kreiswahl in der Gemeinde Altenholz wird in der Zeit vom 24. April 2023 bis 28. April 2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde in 24161 Altenholz, Allensteiner Weg 2-4, Bürgerbüro, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei. Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes besteht.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Weitere Beiträge...
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Gemeindewahl am 14. Mai 2023 in der Gemeinde Altenholz
- Bekanntmachung über die Möglichkeit des Online-Antrags auf Erteilung von Wahlscheinen für die Gemeinde- und Kreiswahl in der Gemeinde Altenholz am 14. Mai 2023
- 2. Sitzung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl 2023
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