Bekanntmachung der 7. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Altenholz über die Erhebung einer Hundesteuer

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. Juli 2015 (GvOBl. Schl.-H. S. 200, 203) und der §§ 1 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 129) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 9. Dezember 2015 folgende Satzung erlassen:

Bekanntmachung der 6. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung und die Erhebung von Kostenerstattungen für die Herstellung, Veränderung und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 7. Juli 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 200, 203), und der §§ 1, 6, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 129), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Altenholz vom 9. Dezember 2015 folgende 6. Änderungssatzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung und die Erhebung von Kostenerstattungen für die Herstellung, Veränderung und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen der Gemeinde Altenholz erlassen:

Artikel 1

In § 24 Abs. 1 wird der Gebührensatz von „2,75 €" in „2,61 €" geändert.

In § 24 Abs. 2 Buchstabe a wird der Gebührensatz von „0,63 €" in „0,71 €" geändert.

 

Artikel 2

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

 

Altenholz, 10. Dezember 2015

Ehrich
Bürgermeister

 

Hinweis der Verwaltung zur vorstehenden Bekanntmachung:

Mit der Bekanntmachung der vorstehenden Satzung wird ab 1. Januar 2016 der Gebührensatz für das Ableiten von Schmutzwasser von bisher 2,75 € um 0,14 € auf 2,61 € je m³ Abwasser gesenkt. Gleichzeitig wird der Gebührensatz für das Ableiten von Niederschlagswasser von bisher 0,63 € um 0,08 € auf 0,71 € je m² gebührenpflichtiger Fläche angehoben; diese Gebührenanhebung ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass gegenüber der Gebührenkalkulation des Vorjahres die laufenden Kosten um 140.000 € angehoben wurden, die insbesondere für die Entschlammung von Regenrückhaltebecken benötigt werden.

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Altenholz für das Haushaltsjahr 2015

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 30. September 2015 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

   

erhöht

um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes

einschl. der Nachträge

   

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

           

1.

im Ergebnisplan der

       
 

Gesamtbetrag der Erträge

263.800 €

 

16.750.500 €

17.014.300 €

 

Gesamtbetrag der Aufwendungen 

506.400 €

 

17.001.100 €

17.507.500 €

 

Jahresfehlbetrag

242.600 €

 

250.600 €

493.200 €

           

2.

im Finanzplan der

       
 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

263.800 €

 

15.738.300 €

16.002.100 €

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

506.400 €

 

15.100.800 €

15.607.200 €

           
 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investi-tionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

100.600 €

4.053.000 €

3.952.400 €

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investi-tionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

343.200 €

4.690.500 €

4.347.300 €

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 3.192.200 € auf 3.011.700 €.

Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung 2015 bleiben unverändert.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 2. November 2015 erteilt.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde für einen Teilbetrag der Kreditaufnahme in Höhe von 2.928.000 € erteilt. Die Gemeinde kann die geplanten investiven Auszahlungen mit dieser verringerten Kreditaufnahme vornehmen.

Altenholz, 19. November 2015

Ehrich
Bürgermeister

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 der Gemeinde Altenholz für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 und die Anlagen können im Rathaus bei Herrn Pahl, Zimmer 218, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Altenholz, 27. November 2015

Gemeinde Altenholz
Ehrich
Bürgermeister

Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Altenholz

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GOVBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Mai 2015 (GOVBl. Schl.-H. S. 105), und der §§ 132 und 133 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 30. September 2015 folgende Satzung erlassen:

Bekanntmachung der 8. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Altenholz über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Altenholz (Ausbaubeitragssatzung)

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Mai 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 105), und der §§ 1 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 129), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz vom 30. September 2015 folgende Satzung erlassen:

Artikel 1

Nach § 6 Abs. 4 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:

„Eine gewerbliche Nutzung nach Satz 1 liegt auch dann vor, wenn diese Nutzung für das Grundstück erhöhten Ziel- und Quellverkehr auslöst, der einer gewerblichen Nutzung nach dem Gewerberecht entspricht."

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Altenholz, 6. Oktober 2015

Ehrich
Bürgermeister