Bekanntmachung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das „Gebiet südlich der Langkoppel, nordwestlich der Industriebahn und östlich der Altenholzer Straße" im Verfahren nach § 13 a BauGB"
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz hat in ihrer Sitzung am 24. September 2014 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das „Gebiet südlich der Langkoppel, nordwestlich der Industriebahn und östlich der Altenholzer Straße" im Verfahren nach § 13 a BauGB aufzustellen. Dabei wird gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.
Planungsziel ist, die vorhandene Wohnbebauung maßvoll zu erweitern und den Spielplatz umzustrukturieren.