Neuer Standort der Altglascontainer in Stift

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Auf Grund der zahlreichen Nachfragen von Bürgerinnen und Bürger nach einem zentralgelegenen Standort für die Altglascontainer wurden diese nun wieder im Zentrum von Stift aufgestellt:

Vor dem Harmspark gegenüber der Einfahrt zum Parkplatz
zwischen Edeka-Markt und dem Seniorenzentrum am Ostpreußenplatz.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Anwohner und beachten die Einwurfzeiten von 07:00 – 20:00 Uhr täglich, außer an Sonn- und Feiertagen. Vielen Dank!

Die Altkleidercontainer verbleiben am aktuellen Standort in der Danziger Straße Einfahrt Barkmissen.


Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
-Bau- und Ordnungsamt-

Ver- und Entsorgung

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Abwasserentsorgung: Die Abwasserentsorgung erfolgt im Trennsystem (Regen- und Schmutzwasser). Für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen zahlen Sie Abwassergebühren gemessen an der von Ihnen eingeleiteten Abwassermenge. Näheres erfahren Sie hierzu in dem Fachbereich 3 Finanzen.

Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Altenholz über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Stift Süd – Bereich Schulzentrum"

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Aufgrund des § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein ebenfalls in der derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz vom 29.03.2023 folgende Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Stift Süd – Bereich Schulzentrum“ erlassen:

Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Altenholz über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Stift Süd"

Veröffentlicht in Städtebauförderung

Aufgrund des § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein ebenfalls in der derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz vom 29.03.2023 folgende Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Stift Süd“ erlassen:

Abschließender Bericht zu den vorbereitenden Untersuchungen und Ergebnis des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes „Stift Süd“

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Bei den folgenden Dokumenten handelt es sich um den abschließenden Bericht der vorbereitenden Untersuchungen sowie um das Ergebnis des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für „Stift Süd“, die am 08.03.2023 in einer öffentlichen Sitzung des Lenkungsausschusses Städtebauförderung sowie am 29.03.2023 in der Sitzung der Gemeindevertretung im Ratssaal des Altenholzer Rathauses beschlossen wurden. Ziel ist es, anschließend in die Sanierung des Gebietes einzusteigen.

Gemeinde Altenholz
Bauamt

Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen und Vorstellung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts für Stift Süd – Einladung zur öffentlichen Informationsveranstaltung und Berichtsentwurf zum Download!

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Die Gemeinde Altenholz hat nach der Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ die vorbereitenden Untersuchungen (VU) gemäß § 141 Baugesetzbuch mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK) für das Untersuchungsgebiet „Stift Süd“ durch die BIG Städtebau GmbH durchführen lassen. Die Analyse im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen hat ergeben, dass funktionale und städtebauliche Missstände im Untersuchungsgebiet vorliegen. Daraus wurden Ziele und Maßnahmen abgeleitet, die in den nächsten 15 Jahren in Stift Süd im Umgriff zweier Sanierungsgebiete umgesetzt werden sollen. Zur Behebung der Missstände und zur Umsetzung des Entwicklungskonzeptes ist die Anwendung des besonderen Städtebaurechts (§§ 136-164 Baugesetzbuch, Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen) im Untersuchungsgebiet (voraussichtliche Sanierungsgebiete) notwendig.