Bekanntmachung der 14. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Altenholz

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Folgende Änderungssatzungen, die durch die Gemeindevertretung am 18.12.19 beschlossen wurden, werden hiermit bekanntgemacht:

 

Bekanntmachung der 14. Änderungssatzung

zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Altenholz


Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 und 17 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Januar 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 6), des § 45 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631), zuletzt geändert durch Artikel 20 LVO vom 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30) sowie der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 4 und 6 Abs. 1 bis 5 und Abs. 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. März 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 69) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 18. Dezember 2019 folgende Satzung erlassen:


Artikel 1

§ 4 Abs. 5 wird wie folgt geändert:

„Die Straßenreinigungsgebühr beträgt je Meter Straßenfrontlänge des Grundstücks
2,78 € pro Jahr.“


Artikel 2

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.


Altenholz, 19. Dezember 2019


Ehrich
Bürgermeister