Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des vereinfachten Vermerks zur Überprüfung des Lärmaktionsplanes nach § 47 d Abs. 3 BImSchG für die Gemeinde Altenholz

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Der von dem Ausschuss für Umwelt und Liegenschaften in der Sitzung am 13.11.2018 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Vermerk zur vereinfachten Überprüfung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Altenholz liegt vom 1.2.2019 bis 28.2.2019 im Rathaus der Gemeinde Altenholz, Bau- und Ordnungsamt, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz , Zimmer 214, an folgenden Tagen

Montag

8.00 – 15.00

Dienstag

8.00 – 15.00

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

8.00 – 15.00

Freitag

8.00 – 12.00

öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Bau- und Ordnungsamt