Haushaltssatzung der Gemeinde Altenholz für das Haushaltsjahr 2019

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Aufgrund des § 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 12. Dezember 2018 und Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

1.

im Ergebnisplan mit

 
 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

19.563.800 Euro

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

21.101.100 Euro

 

einem Jahresfehlbetrag von

1.537.300 Euro

     

2.

im Finanzplan mit

 
 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

18.799.200 Euro

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

18.695.300 Euro

     
 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

1.438.700 Euro

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

2.191.200 Euro

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

869.700 Euro

     

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0 Euro

     

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

6.000.000 Euro

     

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

 
 

auf

91 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 
 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

370 %

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

450 %

     

2.

Gewerbesteuer

370 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 30.000,-- Euro im Einzelfall. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 14. Januar 2019 erteilt.

Altenholz, 17. Januar 2019

Ehrich
Bürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Altenholz für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung 2019 und die Anlagen können im Rathaus bei Frau Reese-Kläning, Zimmer 103, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Altenholz, 25. Januar 2019

Ehrich
Bürgermeister