Haushaltssatzung der Gemeinde Altenholz für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund des § 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 12. Dezember 2018 und Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
1. |
im Ergebnisplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Erträge auf |
19.563.800 Euro |
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einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
21.101.100 Euro |
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einem Jahresfehlbetrag von |
1.537.300 Euro |
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2. |
im Finanzplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
18.799.200 Euro |
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einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
18.695.300 Euro |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
1.438.700 Euro |
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einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
2.191.200 Euro |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. |
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
869.700 Euro |
2. |
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
0 Euro |
3. |
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
6.000.000 Euro |
4. |
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen |
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auf |
91 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. |
Grundsteuer |
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a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
370 % |
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b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
450 % |
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2. |
Gewerbesteuer |
370 % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 30.000,-- Euro im Einzelfall. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 14. Januar 2019 erteilt.
Altenholz, 17. Januar 2019
Ehrich
Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Altenholz für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung 2019 und die Anlagen können im Rathaus bei Frau Reese-Kläning, Zimmer 103, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Altenholz, 25. Januar 2019
Ehrich
Bürgermeister