Aufruf zur Beteiligung an der Rattenbekämpfungs-Aktion 2018

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Das Ordnungsamt ruft alle Grundstückseigentümer auf, sich an einer gemeinsamen, möglichst flächendeckenden Rattenbekämpfungs-Aktion vom 8. Oktober bis zum 21. Oktober 2018 zu beteiligen!

Zur Durchführung von Maßnahmen sind eigenverantwortlich die Grundstückseigentümer oder sonstigen Grundstücksberechtigten verpflichtet, soweit ein Rattenbefall festgestellt oder vermutet wird. Die Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers und die Bekämpfung dieser Schädlinge sind je nach Lage des Falles unter anderem im Infektionsschutzgesetz und der Kreisverordnung des Kreises Rendsburg- Eckernförde (Näheres zur Kreisverordnung unter www.kreis-rendsburg-eckernförde.de/kreisverwaltung/kreisrecht) ausdrücklich vorgesehen. Aber auch im Rahmen des präventiven Gesundheitsschutzes und der dem Eigentümer obliegenden Verkehrssicherungspflicht ist eine Bekämpfung unumgänglich.

Bitte arbeiten Sie mit der Gemeinde zusammen, bevor der Rattenbefall zur Rattenplage wird!

Zeitraum

Das Ordnungsamt ruft einmal im Jahr zu einer gemeinsamen, möglichst flächendeckenden Rattenbekämpfungs-Aktion auf. Es ist vorgesehen, die diesjährige Aktion in der Zeit vom

8. Oktober bis zum 21. Oktober 2018

im Gemeindegebiet durchzuführen.

Eine solche Aktion ist nur dann sinnvoll, wenn jeder Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte, der auf seinem Grundstück Ratten festgestellt hat oder vermutet, sich ihr anschließt und die notwendigen Maßnahmen ergreift. Neben den Eigentümern sind auch diejenigen zur Bekämpfung von Ratten verpflichtet, die die tatsächliche Gewalt über die Grundstücke ausüben, wie z.B. Mieter.

Es bleibt jedem Verpflichteten überlassen, eigenverantwortlich zu entscheiden, ob er sich eines Schädlingsbekämpfers bedient oder die Bekämpfung mit einem in Apotheken, Samenhandlungen und Fachgeschäften zu erwerbenden und für den Privatgebrauch zugelassenen Rattenbekämpfungsmittel selbst durchführt.

Die Zulässigkeit einzelner Rattenbekämpfungsmittel für den Privatgebrauch sollte mit dem Fachhandel abgeklärt werden. Die aufgedruckten Gebrauchsanweisungen und Vorsichtsmaßnahmen sollten dabei ebenfalls beachtet werden.

Auch der gemeindeeigene Bauhof wird in diesem Zeitraum gezielt Ratten im gesamten gemeindeeigenen Kanalnetz und auf öffentlichen Flächen bekämpfen und fachgerecht Köder auslegen.

Sicherheitsvorkehrungen beim Gifteinsatz

Soweit eine Bekämpfung durch Gift vorgenommen wird, sind unbedingt die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Empfehlenswert ist u.a. das Anbringen entsprechender Warnhinweise, um eventuellen Vergiftungsfällen vorzubeugen.

Um Kinder nicht zu gefährden, sollte auf Spielplätzen und in deren näherer Umgebung generell auf das Auslegen von Rattengift verzichtet werden. Sofern Bekämpfungsmaßnahmen jedoch einmal unumgänglich sind, müssen besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, da Kinder die üblichen Hinweisschilder noch nicht lesen können. Haustiere (z.B. Katzen und Hunde) sollten während der Aktion besonders beaufsichtigt werden, um sie vor Schäden zu bewahren.

Vor dem Gifteinsatz sollte ferner geklärt werden, ob Igel - oder andere, insbesondere geschützte Tiere - vorhanden sind und somit gefährdet werden können. In diesen Fällen sollten die Giftköder-Behältnisse so aufgestellt werden, dass sie für Ratten, nicht aber für Igel und andere Nagetiere erreichbar sind (z.B. auf oder in einer hochwandigen Kiste, Blumenkübel - ca. 50 cm hoch -, Bretterstapel, Mauervorsprünge u.ä.).

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an das Ordnungsamt, telefonisch zu erreichen unter 0431/3201-416.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Bau- und Ordnungsamt