Knicks „auf den Stock setzen"

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Knicks sind gesetzlich geschützte Biotope. Sie dienen einer Vielzahl an Pflanzen und Tieren als Lebensraum, bieten Nahrung aber auch Versteck- und Brutmöglichkeiten. Gleichzeitig erfüllen sie eine wichtige Funktion im Naturhaushalt als Wind-, Wetter- und Erosionsschutz und sind in Schleswig-Holstein ein prägendes Landschaftselement.

Jedoch können sowohl Knicks als auch Gehölzstreifen ihre wichtige Funktion im Naturhaushalt nicht mehr erfüllen, wenn die Gehölze auswachsen und gerade im unteren Bereich immer lichter werden. Es entstehen Lücken, durch die der Wind weht. Die ursprüngliche Schutzfunktion ist nicht mehr gegeben. Zum Funktionserhalt ist es daher notwendig, Knicks alle 10 bis 15 Jahre „auf den Stock" zu setzen. Dabei werden Knicks bis auf den Stock zurückgeschnitten und somit zu neuem Ausschlagen gezwungen. Etwa alle 25 Meter bleiben dabei sogenannte Überhälter stehen.

Bereits im Frühjahr 2018 wurden einige Knicks in der Gemeinde Altenholz „auf den Stock gesetzt". Nun sind weitere Knicks an der Reihe. Die Knick- und Gehölzpflege wird in verschiedenen Bereichen der Gemeinde bis zum Beginn der Schutzfrist am 1. März 2019 durchgeführt. Der Bauhofleiter strebt an, mit den Arbeiten in der 40. Kalenderwoche zu beginnen.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister