2. Änderungssatzung zur Satzung für den Seniorenbeirat in der Gemeinde Altenholz

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.2.2003 (GVOBI. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 4.1.2018 (GVOBI. Schl.-H. S. 6), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 21.3.2018 folgende 2. Änderungssatzung zur Satzung für den Seniorenbeirat in der Gemeinde Altenholz erlassen:

Artikel I

§ 4 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:

„Die Mitglieder werden nach öffentlichem Wahlaufruf von allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Altenholz, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, gewählt. Der Seniorenbeirat wird nach einem mit dem Seniorenbeirat abgestimmten Verfahren gewählt. Jede oder jeder Wahlberechtigte erhält dadurch bereits sechs Wochen vor dem Wahltermin die Möglichkeit, ihre/seine Stimme(n) zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros im Rathaus abzugeben."

Artikel II

§ 4 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:

„Kandidaturen für den Seniorenbeirat müssen bis zwei Monate vor der Wahl bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Gewählt wird durch Ankreuzen von höchstens 9 Namen auf einer vorbereiteten Liste. Die nicht gewählten Bewerberinnen und Bewerber bilden in der Reihenfolge ihres Stimmanteils die Nachrückliste. Bei Stimmengleichheit auf einem Listenplatz entscheidet das Los."

Artikel III

§ 5 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

„Die Amtszeit des Seniorenbeirats beträgt 5 Jahre. Die Wahl findet zeitgleich mit der Kommunalwahl statt. Die Amtszeit des Seniorenbeirats beginnt mit der Bestätigung der Wahl und endet mit der Bestätigung des neuen Seniorenbeirats durch die Gemeindevertretung."

Artikel IV

Diese Änderungssatzung tritt zum 1.5.2018 in Kraft.

Altenholz, den 13. April 2018

Ehrich
Bürgermeister