Mikrozensus 2018

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Wie in jedem Jahr findet auch in 2018 in vielen Städten und Gemeinden des Landes die Erhebung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt (Mikrozensus) durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein statt.

Rechtsgrundlage hierzu ist das Mikrozensusgesetz vom 7. Dezember 2016. Die Befragung der ausgewählten Haushalte erstreckt sich dabei über das ganze Jahr 2018. Das bedeutet, dass in den kommenden Monaten einzelne Haushalte in der Gemeinde Altenholz zum Interview herangezogen werden können.

Mit der Erhebung werden Interviewerinnen und Interviewer beauftragt, welche die Gewähr für Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit bieten und besonders zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet worden sind. Der Einsatz von Laptops ist nach Prüfung durch die Datenschutzbeauftragten rechtlich einwandfrei (siehe www.datenschutzzentrum.de/verwaltung/statistik/mikrozensus/).

Alle vom Mikrozensus betroffenen Haushalte erhalten ein Ankündigungsschreiben des Statistischen Amtes sowie eine Kurzinformation, die über Zweck, Methode und rechtliche Regelungen dieser Erhebung informiert.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Amt für Bürgerdienste