Bekanntmachung von Aufstellungsbeschlüssen

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse im Verfahren zur Aufstellung der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 der Gemeinde Altenholz im Parallelverfahren für das Gebiet in der Flur 3 der Gemarkung Klausdorf, begrenzt im Norden durch die Straße Postkamp – L 254 (zugleich nördliche Flurstücksgrenzen der Flurstücke 7/8 und 7/13), im Nordosten und Osten durch die Bebauung „Kapenhof" und „Freesenberg" (zugleich südliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 244 sowie östliche Flurstücksgrenzen der Flurstücke 2/30, 2/32, 17/21 und 23/1), im Süden durch die nördliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 24/3 sowie im Westen durch die westliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 23/1 in Verlängerung bis zur Straße Postkamp – L 254

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz hat in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2017 beschlossen, die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 41 für das Gebiet in der Flur 3 der Gemarkung Klausdorf, begrenzt im Norden durch die Straße Postkamp – L 254 (zugleich nördliche Flurstücksgrenzen der Flurstücke 7/8 und 7/13, im Nordosten und Osten durch die Bebauung „Kapenhof" und „Freesenberg" (zugleich südliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 244 sowie östliche Flurstücksgrenzen der Flurstücke 2/30, 2/32, 17/21 und 23/1), im Süden durch die nördliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 24/3 sowie im Westen durch die westliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 23/1 in Verlängerung bis zur Straße Postkamp – L 254 aufzustellen.

Planungsziel:

Als Planungsziel setzt die Gemeinde die Entwicklung eines Neubaugebietes fest, welches sich nach ersten Gesprächen voraussichtlich auf ein allgemeines Wohngebiet beschränken wird. Das Maß der Bebauung wird im Weiteren mit dem Investor abgestimmt und soll nach Vorstellung der Gemeinde ein breit gefächertes Angebot sowohl an Einfamilienhäusern wie auch Geschosswohnungsbau mit evtl. Flächen für den sozialen Wohnungsbau oder speziell seniorengerechtes Wohnen bieten.

Die vorgesehenen Geltungsbereiche der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 41 sind im nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.

Neubaugebiet1 Neubaugebiet1 mit Umgebung

Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.

Altenholz, 3. Januar 2018

Ehrich
Bürgermeister