Bekanntmachung der 8. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung und die Erhebung von Kostenerstattungen für die Herstellung, Veränderung und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen der Ge

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 14. März 2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 140), und der §§ 1, 6, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 269), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Altenholz vom 13. Dezember 2017 folgende 8. Änderungssatzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung und die Erhebung von Kostenerstattungen für die Herstellung, Veränderung und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen der Gemeinde Altenholz erlassen:

Artikel 1

In § 24 Abs. 2 Buchstabe a wird der Gebührensatz von „0,55 €" in „0,63 €" geändert.

Artikel 2

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Altenholz, 14. Dezember 2017

Ehrich
Bürgermeister

Hinweis der Verwaltung zur vorstehenden Bekanntmachung:

Mit der Bekanntmachung der vorstehenden Satzung wird ab 1. Januar 2018 der Gebührensatz für das Ableiten von Niederschlagswasser von bisher 0,55 € um 0,08 € auf 0,63 € je m² gebührenpflichtiger Fläche angehoben; diese Gebührenanhebung ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass sich der Gesamtdeckungsbedarf gegenüber dem Vorjahr um rd. 49.000 € erhöht hat.

Die Schmutzwassergebühr bleibt für das Jahr 2018 mit 2,27 € je m³ Abwasser unverändert.