Verunreinigung durch Hinterlassenschaften von Hunden

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Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger klagten in der vergangenen Zeit über diverse Hundehäufchen an den verschiedensten Orten in Altenholz. Mitbürgerinnen und Mitbürger lassen ihre vierbeinigen Freunde nicht nur auf Gehwegen, Grünstreifen, landwirtschaftlichen Flächen und in Vorgärten koten, sondern vereinzelt auch auf Spielplätzen oder dem Friedhof und räumen diese Hinterlassenschaften nicht weg.

Aus diesem Grund möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Hundekot ist Abfall, zu dessen Beseitigung der Verursacher sprich Hundehalter/-in nach dem Abfallrecht, dem Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein, der Straßenreinigungssatzung und dem Gesetz über das Halten von Hunden Schleswig-Holstein (HundeG) verpflichtet ist.

§ 3 Abs. 7 HundeG regelt ausdrücklich: Wer einen Hund auf öffentlichen Straßen und Anlagen innerhalb der geschlossenen Ortschaft ausführt, hat die durch das jeweilige Tier verursachten Verunreinigungen unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Also: Lassen Sie Ihren Hund bitte nicht unbeaufsichtigt umherlaufen!

Meiden Sie Spielplätze, auf denen Hunde prinzipiell nicht mitgeführt werden dürfen.
Achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft" erledigt. Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze, Grünanlagen und landwirtschaftlich genutzte Flächen und auch private Grundstücke sind dafür tabu! Sollte Ihr Hund dennoch an einer dieser Stellen sein Geschäft verrichten, sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Es ist nicht Aufgabe der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, Hundekot zu beseitigen.

Im Übrigen befreit die notwendige Anmeldung eines Hundes und das Entrichten der Hundesteuer den Hundehalter nicht von dieser Verpflichtung!

Um die Hinterlassenschaften des Hundes aufzunehmen, stellt die Gemeinde an zahlreichen Stellen Hundekotbeutelspender zur Verfügung. Sollten die Spender daher leer sein, entbindet Sie das nicht von Ihrer grundsätzlichen Verpflichtung zur Beseitigung der Hinterlassenschaft Ihres Hundes.
Die Abfallbeutel sind samt Inhalt in privaten Restmülltonnen oder öffentlichen Müllbehältern zu entsorgen.

Beachten Sie bitte diese Regeln und Ihre Mitmenschen werden es Ihnen danken.

Der Bürgermeister
Gemeinde Altenholz
Bau – und Ordnungsamt