Entgeltordnung für die Betreuten Grundschulen an der Claus-Rixen-Schule in Altenholz-Klausdorf und Altenholz-Stift ab 1. August 2017

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

§ 1
Allgemeines

(1) Für die Inanspruchnahme der Betreuten Grundschule werden Entgelte erhoben, die jeweils zu Beginn eines Schuljahres (1. August) festgesetzt werden.

§ 2
Entstehung und Fälligkeit des Entgelts

(1) Mit dem Tag der Aufnahme einer Schülerin/eines Schülers in die Betreute Grundschule entsteht die Pflicht zur Zahlung eines Entgelts.

(2) Erfolgt die Aufnahme einer Schülerin/eines Schülers ausnahmsweise im Laufe eines Betreuungszeitraumes, ist bei der Aufnahme bis zum 15. eines Monats das volle Entgelt, bei der Aufnahme nach dem 15. eines Monats das halbe Entgelt zu zahlen.

(3) Die Entgelte sind monatlich im Voraus, spätestens bis zum 5. eines jeden Monats in einer Summe unter Angabe des Verwendungszwecks zu entrichten. Zahlungspflicht besteht auch während der Schulferien und während sonstiger unterrichtsfreier Zeiten, in denen eine Betreuung nicht stattfindet.

§ 3
Höhe des Entgelts

(1) Für die Inanspruchnahme der Betreuten Grundschule sind monatlich folgende Entgelte zu zahlen:

Betreute Grundschule in Altenholz-Klausdorf

Modul 1             43,00 € - Geschwisterkind 34,00 €
Modul 1
in Kombination  40,00 € - Geschwisterkind 32,00 €
Modul 2      83,00 € / 86,00 €* - Geschwisterkind 66,00 € / 69,00 €*
*bei Teilnahme am Mittagstisch
Modul 3      43,00 € / 46,00 €* - Geschwisterkind 34,00 € / 37,00 €*
*bei Teilnahme am Mittagstisch
Modul 4           80,00 € - Geschwisterkind 64,00 €
Modul 5           53,00 € - Geschwisterkind 42,00 €

Für die Teilnahme am Mittagstisch ist neben dem Entgelt nach Abs. 1 eine Kostenpauschale von 3,30 € pro Mahlzeit zu zahlen. Diese Pauschale wird nicht erhoben, wenn die Schülerin/der Schüler nicht am Mittagstisch teilgenommen hat und die Erziehungsberechtigten dies der Betreuungskraft rechtzeitig vorher mitgeteilt haben.

Betreute Grundschule in Altenholz-Stift

Modul 1            43,00 € - Geschwisterkind 34,00 €
Modul 1
in Kombination 40,00 € - Geschwisterkind 32,00 €
Modul 2            83,00 € - Geschwisterkind 66,00 €
Modul 3            43,00 € - Geschwisterkind 34,00 €
Modul 4            80,00 € - Geschwisterkind 64,00 €
Modul 5            53,00 € - Geschwisterkind 42,00 €

Der Mittagstisch wird von einer Elterninitiative organisiert und direkt mit den Erziehungsberechtigten abgerechnet.

(2) Als Geschwisterkind gilt jedes weitere von denselben Unterhaltsverpflichteten angemeldete Kind. Bei Betreuung eines Altenholzer Kindes in einer Kindertagesstätte und der zeitgleichen Betreuung des Geschwisterkindes in der Betreuten Grundschule an der Claus-Rixen-Schule wird für das in der Betreuten Grundschule angemeldete Kind ebenfalls eine Geschwisterermäßigung gewährt. Die Gewährung erfolgt ab dem Monat, in welchem der Antrag mit Bestätigung der Kindertagesstätte bei der Verwaltung eingeht. Die Gewährung einer Geschwisterermäßigung ist für jedes Schuljahr neu zu beantragen.

(3) In sozialen Härtefällen kann der Bürgermeister Ermäßigungen von dem zu zahlenden Entgelt nach Absatz 1 in Anlehnung an die Sozialstaffel der Kindertagesstätten gewähren.

§ 4
Ende der Zahlungspflicht

Die Zahlungspflicht endet mit dem Wirksamwerden der ordnungsgemäßen Abmeldung der Schülerin/des Schülers oder mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung (§ 4 Grundsätze für die Betreute Grundschule in Altenholz-Klausdorf und Altenholz-Stift an der Claus-Rixen-Schule).

§ 5
Zahlungspflichtige

Die Erziehungsberechtigten, auf deren Antrag die Schülerin/der Schüler in die Betreute Grundschule aufgenommen wurde, sind zur Zahlung des Entgelts verpflichtet. Sind mehrere Personen zahlungspflichtig, so haften sie als Gesamtschuldner. Die Beitreibung von Forderungen erfolgt im Verwaltungswege.

§ 6
Datenverarbeitung

Die Gemeinde Altenholz ist berechtigt, zur Erfüllung der Aufgabe nach dieser Entgeltordnung die notwendigen Daten der Schülerinnen/der Schüler und ihrer Erziehungsberechtigten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.

§ 7
Inkrafttreten

Diese Entgeltordnung tritt ab 1. August 2017 in Kraft. Gleichzeitig treten die Entgeltordnung für die Betreute Grundschule an der Claus-Rixen-Schule in Altenholz-Klausdorf und die Entgeltordnung für die Betreute Grundschule an der Claus-Rixen-Schule (Außenstelle am Stifter Wald) in Altenholz-Stift vom 26. März 2015 in der zurzeit geltenden Fassung außer Kraft.

Altenholz, 6. April 2017

Ehrich
Bürgermeister