Bekanntmachung einer Einziehungsverfügung

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) wird in der Gemeinde Altenholz folgende öffentliche Verkehrsfläche gemäß Plan eingezogen:

Teilfläche des Flurstückes 3/340, Flur 005, Gemarkung Klausdorf, Verkehrsfläche Fliederweg im Bereich einer Parkplatzbucht (siehe Lageplan).

In der genannten Fläche soll ein Parkplatz verkauft werden, der daraufhin nicht mehr für den Gemeingebrauch zur Verfügung steht. Durch eine neue Markierung der Stellflächen werden diese im Nachhinein breiter ausfallen.

Die Absicht der Einziehung ist am 14.10.2016 ortsüblich bekanntgemacht worden und lag in der Zeit vom 14.10.2016 bis zum 11.11.2016 öffentlich zur Einsichtnahme aus. Einwendungen gegen die Einziehung konnten bis zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung erhoben werden. Es sind keine Einwendungen vorgebracht worden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Bürgermeister der Gemeinde Altenholz, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz, einzulegen.

Altenholz, den 30.11.2016

Unterschrift Ehrich Siegel
gez. Ehrich Siegel

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Bau- und Ordnungsamt

 Lageplan:Fliederweg1