Angebot mit Wohnnutzungskonzept für eine Fläche am Ende der Danziger Straße in der Gemeinde Altenholz

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Die Gemeinde Altenholz sucht einen Investor, der ein Angebot zum Ankauf sowie zur Entwicklung einer Fläche am Ende der Danziger Straße in Altenholz-Stift und damit im Geltungsbereich des sich derzeit in der Aufstellung befindenden Bebauungsplanes Nr. 40 abgeben möchte. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 23.3.2016 den entsprechenden Aufstellungsbeschluss gefasst. Wann und in welcher Form der Bebauungsplan Nr. 40 als Satzung beschlossen wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Ziel der Gemeinde ist es jedoch, möglichst kurzfristig dort mit einem Wohnungsbau beginnen zu können.
Die zum Ankauf stehende Fläche ist ca. 4.860 m² groß und befindet sich am Ende der Danziger Straße in Altenholz-Stift. Pläne zu dieser Fläche und ein erstes Entwicklungskonzept können im Bau- und Ordnungsamt der Gemeinde Altenholz abgefordert werden.


In dem derzeitigen Konzept des Bebauungsplanes Nr. 40 wird dieser Bereich als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Entsprechend eines vom Bau- und Umweltausschuss beschlossenen Entwicklungskonzeptes soll dort Wohnraum für den sozialen Wohnungsbau errichtet werden.
Interessant wäre, ob und ggf. in welchem Umfang der Gemeinde ein Belegungsrecht eingeräumt werden könnte – hierbei handelt es sich nicht um eine Vergabevoraussetzung.
Andere Nutzungskonzepte können in einer Bewerbung vorgeschlagen werden, wobei die Vorschläge eine Aussage enthalten sollten, ob und ggf. in welchem Umfang auch (anerkannte) Asylbewerber und Flüchtlinge aus Altenholz den zu schaffenden Wohnraum als Mieter nutzen könnten.
Das Gelände befindet sich im Einflugbereich des Verkehrslandeplatzes Kiel-Holtenau. Durch die damit verbundenen Höhenbegrenzungen wäre es vorstellbar, auf der Baufläche die nördlichen Gebäude 3-geschossig und die südlichen Gebäude 2-geschossig mit Staffelgeschoss auszuführen. Die zulässigen Höhen gem. Luftfahrtbehörde von max. 10,50 m über Bezugshöhe der anschließenden Erschließungsstraße werden damit eingehalten.
Notwendige Stellplätze sind auf dem Grundstück unterzubringen. Der Gemeinde Altenholz ist es besonders wichtig, dass ausreichend Stellplätze, 2 pro Wohneinheit, auf der Baufläche vorgehalten werden.
Das Baugrundstück sollte von Anfang an eine volle öffentliche Erschließung erhalten. Der Vorhabenträger muss daher auf seine Kosten einen mind. 4 m breiten Wohnweg mit Wendemöglichkeit gem. B-Planentwurf, z.B. mit Betonsteinpflasterbefestigung als Mischverkehrsfläche, herstellen. Am Ende des Weges ist eine Wendemöglichkeit vorzusehen, die nicht zwingend in Form eines Kreisels hergestellt werden muss. Nach Herstellung der Erschließungsanlagen sind diese unentgeltlich an die Gemeinde Altenholz zu übertragen und werden der Öffentlichkeit gewidmet.
Das erste Konzept zum B-Plan Nr. 40 der Gemeinde Altenholz kann über die Gemeinde Altenholz, Frau Zibull, Tel. 0431 – 32 01 410 oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, angefordert werden. Für Auskünfte über die Erschließung der Grundstücke steht Ihnen Herr Czichowski, Tel. 0431-32 01 411 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, zur Verfügung.

Hinweise zur Angebotsabgabe

Interessierte Investoren werden gebeten, bis zum 21.10.2016, 12.00 Uhr, in einem ersten Schritt ein Grobkonzept mit Kaufpreisangebot und daraus kalkulierten Mietpreisen bestehend aus einem skizzenhaften Bebauungsvorschlag mit Kurzbeschreibung der geplanten Entwicklung der Fläche abzugeben. Das Konzept sowie das Kaufpreisangebot sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Entwicklungskonzept für die Fläche am Ende der Danziger Straße" bei der Gemeinde Altenholz, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz, abzugeben.
Die Öffnung der Angebote erfolgt ohne Beteiligung der Investoren durch die Gemeinde Altenholz.
Die Gemeinde Altenholz ist frei in ihrer Entscheidung, ob und wem sie ggf. Grundstücke verkauft. Sie wird bei der Entscheidung neben dem Angebotspreis auch die vorgesehene Grundstücksgestaltung einschließlich der architektonischen Darstellung berücksichtigen.
Kosten für die Erarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Interessenten nicht erstattet.
Für Rückfragen steht Ihnen die Fachbereichsleiterin des Bau- und Ordnungsamtes, Frau Hess, Tel. 0431 – 32 01 400 oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, zur Verfügung.

Gemeinde Altenholz
Bau- und Ordnungsamt
Der Bürgermeister