Hunde im Wald

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Nach § 17 Waldgesetz S-H dürfen Hunde grundsätzlich nur angeleint in den Wald mitgenommen werden!

Dies ist gerade jetzt besonders wichtig, da viele Tiere im März bis Juni, der sogenannten Brut- und Setzzeit, Nachwuchs bekommen. Dennoch führen Hundebesitzer ihre Vierbeiner im Wald oder in der Nähe ohne Leine spazieren. Viele Hundehalter sagen: „Mein Hund wildert nicht". Die Wirklichkeit sieht aber anders aus: Wittert ein Hund ein Tier, rennt er diesem meist instinktiv hinterher. Hinzu kommt, dass Rehkitze, junge Hasen und Vögel, insbesondere Bodenbrüter, nicht weglaufen; sie warten ab und verstecken sich.

Gemäß § 17 Abs. 1 des Waldgesetzes darf jeder Mensch den Wald zum Zwecke der naturverträglichen Erholung auf eigene Gefahr betreten. Das Betreten in der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang (Nachtzeit) ist auf Waldwege beschränkt.

Wer sich im Wald befindet, hat sich gemäß § 17 Abs. 4 Waldgesetz so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt, die Bewirtschaftung des Waldes nicht behindert, der Wald und darin gelegene Einrichtungen und Anlagen nicht gefährdet, geschädigt oder verunreinigt und die Erholung oder sonstige schutzwürdige Interessen anderer nicht beeinträchtigt werden.

Nicht gestattet ist gemäß §17 Abs. 2 Waldgesetz ausdrücklich die Mitnahme von gezähmten Wildtieren und Haustieren mit Ausnahme angeleinter Hunde auf Waldwegen.

Gemäß § 21 Landesjagdgesetz sind die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen befugt, wildernde Hunde und Katzen zu töten. Als wildernd gelten Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung der sie führenden Person sichtbar Wild verfolgen oder reißen und Katzen, die im Jagdbezirk weiter als 200 m vom nächsten Hause angetroffen werden.

Das Wegegebot sowie der Leinenzwang nach §17 Abs. 2 Nr. 3 Waldgesetz gelten nicht für Diensthunde von Behörden, Hunde des Such- und Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes, Blindenführhunde sowie Behindertenbegleithunde und Jagdhunde im Rahmen ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes und ihrer Ausbildung.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Bau- und Ordnungsamt