Haushaltssatzung der Gemeinde Altenholz für das Haushaltsjahr 2016

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Aufgrund des § 95 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 9. Dezember 2015 und Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

1.

im Ergebnisplan mit

 
 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

19.605.600 Euro

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

19.243.800 Euro

 

einem Jahresüberschuss von

361.800 Euro

     

2.

im Finanzplan mit

 
 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

17.025.500 Euro

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

16.964.900 Euro

     
 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

8.388.200 Euro

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

8.977.600 Euro

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

1.171.800 Euro

     

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

1.230.000 Euro

     

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

5.000.000 Euro

     

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

 
 

auf

119 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 
 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

350 %

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

370 %

     

2.

Gewerbesteuer

350 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 30.000,-- Euro im Einzelfall. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 23. Dezember 2015 erteilt.

Altenholz, 7. Januar 2016

Ehrich
Bürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Altenholz für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung 2016 und die Anlagen können im Rathaus bei Herrn Pahl, Zimmer 218, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Altenholz, 22. Januar 2016
Ehrich
Bürgermeister