Gartenabfälle kostenfrei bei der AWR abgeben

Veröffentlicht in Umwelt und Natur

Liebe Altenholzer,

haben Sie das gewusst? In den KN vom 1.Oktober war zu lesen: „Jeder Haushalt im Kreisgebiet kann gegen Vorlage der Abfallrechnung bis zu einem Kubikmeter Gartenabfall jährlich kostenfrei anliefern." Bei der AWR war auf Nachfrage zu erfahren: Dies ist keine gesetzliche Regelung, sondern ein zusätzlicher Service, den Sie mit Ihrem Grundentgelt bereits bezahlt haben. Anfang des Jahres wurde diese Nachricht in den Tageszeitungen unserer Region zwar bekannt gegeben, offenbar aber bisher kaum in Anspruch genommen. Doch jetzt im Herbst kann dieser Service hilfreich werden.

Am Dienstag, 24. November 2015, findet in unserer Gemeinde die Strauchschnittsammlung statt. Sie können für diesen Tag bis morgens 7.00 Uhr Ihre Bündel mit Ast- und Strauchwerk am Straßenrand zur kostenlosen Abfuhr bereitlegen. Wie immer dürfen die Bündel nicht länger als 1,50 Meter und nicht schwerer als 15 Kilogramm sein. Gartenfreunde haben diese Angaben ohne Maßband und Waage im Gefühl. Mit größeren und schwereren Bündeln kämen sie gar nicht vom Garten bis zum Straßenrand, ohne unterwegs hängen zu bleiben oder ihren Rücken zu überfordern.

Vielleicht waren Sie in diesem Herbst besonders gründlich. So liegen im Garten noch ein Stubben (Baumstumpf) und Äste oder Stämme mit mehr als zehn Zentimetern Durchmesser. Hierfür können Sie nun den zusätzlichen Service der AWR nutzen. Stecken Sie Ihre Original-Abfallrechnung des laufenden Jahres ein und fahren Sie mit den genannten Großteilen aus Ihrem Garten nach Dehnhöft (Mo.-Fr.: 9-17 Uhr; Sa.: 9-14 Uhr). Sie erhalten auf Ihrer Abfallrechnung einen Stempel und können Ihre Gartenabfälle dieses Mal kostenfrei abgeben.

Für Mehrfamilienhäuser gilt ebenfalls bis zu ein Kubikmeter pro Haushalt und Jahr für so viele Haushalte, wie in der Rechnung eingetragen sind. Auf dem Recyclinghof wird dann jede Anlieferung abgestempelt. Kunden aus Mehrfamilienhäusern können die maximale Gesamtmenge wahlweise bei einer Lieferung bringen oder so oft kommen, wie Haushalte eingetragen sind. Umgekehrt können jedoch Kunden aus Einfamilienhäusern mit nur einem Haushalt ihren erlaubten einen Kubikmeter nicht splitten und mehrmals im Jahr kommen.

Für den AKU
Helga Tewes