Bürgerbeteiligung

Veröffentlicht in Politik

Vor einiger Zeit hielt Jörg Bülow, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischem Gemeindetages (SHGT), einen Vortrag zum Thema „Kommunalpolitik, Mitentscheiden statt nur Zuschauen“.

Im Folgenden werden die wichtigsten Auszüge des Vortrags wiedergegeben:

Der SHGT wurde 1946 gegründet, um allen Gemeinden, Ämtern und vielen Zweckverbänden die Möglichkeit zu bieten, sich landesweit zusammenzuschließen. Knapp 1200 Mitgliedskörperschaften gehören dem Schleswig-Holsteinischem Gemeindetag heute an. Der SHGT setzt sich für die finanzielle und politische Freiheit der Gemeinden ein und vertritt dessen Interessen gegenüber der Landespolitik.

Da am 26. Mai 2013 in Schleswig-Holstein die Gemeinde- und Kreiswahlen stattfinden, bezog sich Herr Bülow in seinem Vortrag insbesondere auf diesen Aspekt. Mit 10 Fragen zur Kommunalwahl 2013 führte er durch seinen Vortrag.

 

  1. Was wird am 26. Mai 2013 gewählt? Am 26. Mai 2013 werden über 1000 Gemeindevertretungen und 11 Kreistage gewählt, die sogenannten „Parlamente“ der Kommunen. In Schleswig-Holstein werden insgesamt 13.100 Gemeindevertreterinnen und Vertreter gewählt, in Altenholz sind es 23.
  2. Warum wird gewählt? Jede Gemeinde hat das Recht auf kommunale Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz, Art. 46 Landesverfassung). Die Gemeinden sind berechtigt, alle öffentlichen Aufgaben in eigener Verantwortung zu erfüllen. Da den Gemeindevertretern die örtlichen Verhältnisse bekannt sind, können so bessere Entscheidungen getroffen werden.
  3. Wer kann gewählt werden? Gewählt werden kann jeder Deutsche oder EU-Bürger, der mindestens 18 Jahre alt ist. Sie oder er muss seit mindestens 3 Monaten in Schleswig-Holstein und seit mindestens 6 Wochen im Wahlgebiet wohnhaft sein oder sich dort gewöhnlich aufhalten. Sie oder er darf vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sein.
  4. Was entscheiden die Gewählten? Die gewählten Gemeindevertreterinnen und -vertreter haben verschiedene Aufgabenbereiche, in denen sie Entscheidungen in wichtigen Fragen treffen müssen, z. B.:
    1. Wo kommt das Trinkwasser her?
    2. Wie ist die Feuerwehr ausgestattet?
    3. Wie viele Kinderbetreuungsplätze gibt es?
    4. Welche Freizeitangebote macht die Gemeinde für Jugendliche bzw. Senioren?
    5. Welche Sportanlagen gibt es und wie sehen sie aus?
  5. Warum sollte ich mitmachen? Demokratie vor Ort gibt es nur, wenn genügend ehrenamtliche Bürger zum Mitmachen bereit sind. Es geht im Wesentlichen um Ihre Lebensqualität vor Ort: Versorgung, Sicherheit, Bildung, Freizeit, Soziales, Umwelt, usw. Wer kann diese Fragen besser beantworten als die Menschen, die hier in Altenholz leben?
  6. Wie kann ich mich wählen lassen? Gewählt werden kann, wer durch eine Partei oder Wählergruppe vorgeschlagen und durch eine Mitgliederversammlung aufgestellt wird. Die Mitgliedschaft in einer Partei oder Wählergemeinschaft ist nicht zwingend erforderlich.
  7. Welche Rechte hat eine Gemeindevertreterin oder ein Gemeindevertreter? Sie oder er handelt nach freier, durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung (§ 32 Abs. 1 Gemeindeordnung). Die Gemeindevertreterin oder der Gemeindevertreter hat ein Rede- und Antragsrecht und sie oder er hat das Recht auf Auskunft, Akteneinsicht und Fortbildung.
  8. Welche Pflichten hat eine Gemeindevertreterin oder ein Gemeindevertreter? Die gewählte Gemeindevertreterin oder der Gemeindevertreter unterliegt der Verschwiegenheits-und Treuepflicht. Sie oder er ist verpflichtet, an den Sitzungen der Gemeindevertretung teilzunehmen.
  9. Wie kann ich mir das finanziell leisten? Derzeit gibt es in Altenholz ein Sitzungsgeld i. H. v. 20 €. Eine Gemeindevertreterin oder ein Gemeindevertreter erhält eine Entschädigung für nachgewiesene Kosten der Kinderbetreuung und Pflege Angehöriger. Die Fahrtkosten werden den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern erstattet.
  10. Wie kann ich mich noch engagieren? Als wählbarer Bürger kann ich an Fachausschüssen in der Gemeinde Altenholz teilnehmen. Um mich über die Arbeit der Gemeinde Altenholz zu informieren, kann ich an den Bürgerfragestunden und den Einwohnerversammlungen teilnehmen. Ebenfalls gibt es in der Gemeinde Altenholz den Kinder- und Jugendbeirat und den Seniorenbeirat, in denen man sich engagieren kann.

Das Fazit dieses interessanten und spannenden Vortrags lautet:

MACHEN SIE MIT!

Engagieren Sie sich in Ihrer und für Ihre Gemeinde.