Urlaubszeit = Reisezeit

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Informationen zur Beantragung von Pass- und Ausweisdokumenten

urlaubEs ist soweit, der Herbst steht vor der Tür und bald geht es für den ein oder anderen von Ihnen noch einmal in den Urlaub.

Haben Sie auch an alles gedacht?

Bitte werfen Sie rechtzeitig einen Blick auf Ihre Ausweisdokumente. Ist der Personalausweis/Reisepass noch gültig? Reicht der Personalausweis als Ausweisdokument in Ihrem Urlaubsland?

Um zu erfahren, welche Dokumente im Ausland erforderlich sind, ist es hilfreich, sich auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes, www.auswaertiges-amt.de, zu informieren.

Sollten Sie nun gemerkt haben, dass Sie einen neuen Personalausweis oder Reisepass benötigen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zur Antragstellung mit:

  • den alten Reisepass/Personalausweis oder den alten Kinderausweis/Kinderreisepass,
  • gegebenenfalls die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten oder den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten,
  • gegebenenfalls Ausweis oder Ausweiskopie sowie Vollmacht des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils,
  • für verheiratete, geschiedene und verwitwete Personen: die Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde,
  • für ledige Personen: die Geburtsurkunde,
  • ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Personalausweisverordnung entspricht (biometrisches Lichtbild),
  • 22,80 Euro für einen Personalausweis, sofern der Ausweisinhaber im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt ist,
  • 28,80 Euro für einen Personalausweis in allen anderen Fällen,
  • 37,50 Euro für einen Reisepass, sofern der Passinhaber im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt ist,
  • 59,00 Euro für einen Reisepass in allen anderen Fällen,
  • für dringend benötigte Dokumente (Reisepass im Expressverfahren: 69,50 € für unter 24 Jährige und 91,00 € in allen anderen Fällen/vorläufiger Personalausweis: 10,00 €/vorläufiger Reisepass: 26,00 €) sind ebenfalls die o. g. Unterlagen mitzubringen.

Wieso eine Geburts- oder Heiratsurkunde?

Seit November 2012 ist bei der Beantragung von Ausweis- und Passdokumenten die zuletzt ausgestellte Geburts- oder Heiratsurkunde vorzulegen, um den Datenbestand unseres Melderegisters prüfen und ggf. korrigieren zu können.

Für eventuelle Fragen steht Ihnen das BürgerBüro der Gemeinde Altenholz unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung: 0431/3201-210, 211, 212 und 213.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Amt für Bürgerdienste
Bürgerbüro