Entgeltordnung für die Betreuten Grundschulen an der Claus-Rixen-Schule in Altenholz-Klausdorf und Altenholz-Stift

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 25.3.2015 zur Regelung der Schülerbetreuung die nachstehende Neufassung der Entgeltordnung beschlossen, die hiermit bekannt gegeben wird:

Entgeltordnung
für die Betreuten Grundschulen an der Claus-Rixen-Schule
in Altenholz-Klausdorf und Altenholz-Stift

§ 1
Allgemeines

(1) Für die Inanspruchnahme der Betreuten Grundschule werden Entgelte erhoben, die jeweils zu Beginn eines Schuljahres (1. August) festgesetzt werden.

§ 2
Entstehung und Fälligkeit des Entgelts

(1) Mit dem Tag der Aufnahme einer Schülerin/eines Schülers in die Betreute Grundschule entsteht die Pflicht zur Zahlung eines Entgelts.

(2) Erfolgt die Aufnahme einer Schülerin/eines Schülers ausnahmsweise im Laufe eines Betreuungszeitraumes, istbei der Aufnahme bis zum 15. eines Monats das volle Entgelt, bei der Aufnahme nach dem 15. eines Monats das halbe Entgelt zu zahlen.

(3) Die Entgelte sind monatlich im Voraus, spätestens bis zum 5. eines jeden Monats in einer Summe unter Angabe des Verwendungszwecks zu entrichten. Zahlungspflicht besteht auch während der Schulferien und während sonstiger unterrichtsfreier Zeiten, in denen eine Betreuung nicht stattfindet.

§ 3
Höhe des Entgelts

(1) Für die Inanspruchnahme der Betreuten Grundschule sind monatlich folgende Entgelte zu zahlen:

Betreute Grundschule in Altenholz-Klausdorf

Modul 1      38,00 €        -  Geschwisterkind    30,00 €
Modul 1
in Kombination  35,00 € -  Geschwisterkind    28,00 €

Modul 2      72,00 € / 75,00 €*  -  Geschwisterkind    58,00 / 60,00 €*
*bei Teilnahme am Mittagstisch

Modul 3      37,00 € / 40,00 €*   -  Geschwisterkind    30,00 € / 32,00 €*
*bei Teilnahme am Mittagstisch

Modul 4       69,00 € -  Geschwisterkind   55,00 €
Modul 5       46,00 € -  Geschwisterkind   37,00 €

Für die Teilnahme am Mittagstisch ist neben dem Entgelt nach Abs. 1 eine Kostenpauschale von 3,30 € pro Mahlzeit zu zahlen. Diese Pauschale wird nicht erhoben, wenn die Schülerin/der Schüler nicht am Mittagstisch teilgenommen hat und die Erziehungsberechtigten dies der Betreuungskraft rechtzeitig vorher mitgeteilt haben.

Betreute Grundschule in Altenholz-Stift

Modul 1      38,00 € -  Geschwisterkind    30,00 €
Modul 1 
in Kombination   35,00 € -  Geschwisterkind    28,00 €

Modul 2      72,00 € -  Geschwisterkind    58,00 €
Modul 3      37,00 € -  Geschwisterkind    30,00 €
Modul 4      69,00 € -  Geschwisterkind    55,00 €
Modul 5      46,00 € -  Geschwisterkind    37,00 €

Der Mittagstisch wird von einer Elterninitiative organisiert und direkt mit den Erziehungsberechtigten abgerechnet.

(2) Als Geschwisterkind gilt jedes weitere von denselben Unterhaltsverpflichteten angemeldete Kind. Bei Betreuung eines Altenholzer Kindes in einer Kindertagesstätte und der zeitgleichen Betreuung des Geschwisterkindes in der Betreuten Grundschule an der Claus-Rixen-Schule wird für das in der Betreuten Grundschule angemeldete Kind ebenfalls eine Geschwisterermäßigung gewährt.

(3) In sozialen Härtefällen kann der Bürgermeister Ermäßigungen von dem zu zahlenden Entgelt nach Absatz 1 in Anlehnung an die Sozialstaffel der Kindertagesstätten gewähren.

§ 4
Ende der Zahlungspflicht

Die Zahlungspflicht endet mit dem Wirksamwerden der ordnungsgemäßen Abmeldung der Schülerin/des Schülers oder mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung (§ 4 Grundsätze für die Betreute Grundschule in Altenholz-Klausdorf und Altenholz-Stift an der Claus-Rixen-Schule).

§ 5
Zahlungspflichtige

Die Erziehungsberechtigten, auf deren Antrag die Schülerin/der Schüler in die Betreute Grundschule aufgenommen wurde, sind zur Zahlung des Entgelts verpflichtet. Sind mehrere Personen zahlungspflichtig, so haften sie als Gesamtschuldner. Die Beitreibung von Forderungen erfolgt im Verwaltungswege.

§ 6
Datenverarbeitung

Die Gemeinde Altenholz ist berechtigt zur Erfüllung der Aufgabe nach dieser Entgeltordnung die notwendigen Daten der Schülerinnen/der Schüler und ihrer Erziehungsberechtigten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.

§ 7
Inkrafttreten

Diese Entgeltordnung tritt ab 1. August 2015 in Kraft. Gleichzeitig treten die Entgeltordnung für die Betreute Grundschule an der Claus-Rixen-Schule in Altenholz-Klausdorf und die Entgeltordnung für die Betreute Grundschule an der Claus-Rixen-Schule (Außenstelle am Stifter Wald) in Altenholz-Stift vom 14. Juni 2012 in der zurzeit geltenden Fassung außer Kraft.

Altenholz, 26. März 2015

Ehrich
Bürgermeister