Amtliche Bekanntmachung Fernwärme

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

82px-Altenholz WappenBekanntmachung zu einem Fernwärmeversorgungsvertrag für das Gebiet Klausdorf-West der Gemeinde Altenholz mit der Gemeinde Altenholz

Interessenbekundungsverfahren „formloser Teilnahmewettbewerb außerhalb förmlichen EU-Vergaberechts“

Die Gemeinde Altenholz gibt bekannt, dass ein Fernwärmeversorgungsvertrag vom 19./26. Mai 1994 mit der Stadtwerke Kiel AG über die Versorgung der Gemeinde Altenholz im Gebiet Klausdorf-West mit Fernwärme besteht.

Die Gemeinde Altenholz beabsichtigt für das Gebiet Klausdorf-West der Gemeinde Altenholz, die Fernwärmeversorgung ab 01.01.2020 an ein geeignetes Fernwärmeversorgungsunternehmen neu zu vergeben.

 

Daten zur Fernwärmeversorgung im Vertragsgebiet:

Leitungsnetz                                        

10.800 lfdm

Übergabestationen                              

160 Stück

durchschnittliches Baujahr der Anlagen          

1994

durchschnittlicher jährl. Wärmeabsatz       

4.200 MWh

Ein abzuschließender Fernwärmeversorgungsvertrag mit der Gemeinde Altenholz soll eine preisgünstige und ressourcenschonende Fernwärmeversorgung der Abnehmer / Nutzer nachhaltig sichern und umfasst auch das nicht ausschließliche Wegerecht über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Fernwärmeversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet gehören.

Im Falle einer Neukonzessionierung erfolgt eine Eigentumsübertragung an dem im Konzessionsgebiet vorhandenen Fernwärmeversorgungsnetz auf Grundanlage des Sachzeitwertes des Fernwärmeversorgungsanlagen gemäß den Bestimmungen des bestehenden Fernwärmeversorgungsvertrages vom 19. / 26.05.1994. Die vorhandene Fernwärmerzeugungsanlage der Dataport AöR gehört nicht zum Fernwärmeversorgungsnetz.

Bewerber haben im Rahmen einer Interessenbekundung entsprechende Nachweise zur Eignung und ein Konzept hinsichtlich der Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Altenholz vorzulegen.

Folgende Nachweise sind beizufügen:

  • Unbedenklichkeitserklärung des zuständigen Finanzamtes
  • aktueller Handelsregisterauszug
  • Darstellung des Unternehmens einschl. evtl. gesellschaftlicher Verflechtungen mit anderen Unternehmen
  • Geschäftsberichte der letzten drei Geschäftsjahre
  • Beschreibung des bestehenden Qualitäts- und ggf. Umweltmanagements (ggf. Einreichung entsprechender Zertifikate)
  • Konzept für die nachhaltige Sicherung der Fernwärmeversorgung im Vertragsgebiet

Die Gemeinde Altenholz behält sich vor, von den in die engere Auswahl kommenden Bewerbern mit dem Angebot die Vorlage von Nachweisen zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (z.B. Vorlage von Bankerklärungen, Bürgschaften etc.) zu fordern.

Fernwärmeversorgungsunternehmen, die am Neuabschluss eines Fernwärmeversorgungsvertrages mit der Gemeinde Altenholz für das Gebiet Klausdorf-West der Gemeinde Altenholz interessiert sind, werden gebeten, ihr Interesse bis zum

31. Mai 2014

zu bekunden.

Nach dem 31.05.2014 eingehende Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt. Alle Interessenbekundungen sind schriftlich an die Gemeinde Altenholz, Allensteiner Weg 2-4 in 24161 Altenholz zu richten.

Der Auftrag unterliegt nicht dem Vergaberecht. Die Auftraggeberin führt ein transparentes Bieterverfahren zur Auswahl des Vertragspartners durch. Dem Teilnahmeantrag sind die o.g. Nachweise vollständig beizufügen. Davon wird die weitere Berücksichtigung des Antrages im Verfahren abhängig gemacht. Die Auftraggeberin wird aus den eingegangenen Interessenbekundungen diejenigen auswählen, die sie zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes auffordert (max. 5). Nach Eingang der Angebote wählt die Auftraggeberin diejenigen Bieter aus, mit denen sie Verhandlungen über ihre Angebote führt (max. 3). Kein Bieter hat Anspruch darauf, dass über sein Angebot verhandelt wird.

Weitere Informationen können beim Bau- und Ordnungsamt der Gemeinde Altenholz, Frau Hess, Tel. 0431 – 32 01 400, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, angefordert werden.

 

Altenholz, 20.3.2014


Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
-Bau- und Ordnungsamt-