Berichtswesen

Veröffentlicht in Verwaltung

In ihrer Sitzung am 23. März 2011 ist die Gemeindevertretung der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses gefolgt und hat sich dafür ausgesprochen, das im Jahre 2006 entwickelte Berichtswesen zu reformieren und ein „neues“ Berichtswesen ab dem 2. Quartal 2011 zur Anwendung kommen zu lassen. Unter Erweiterung der Inhalte des Verwaltungsberichts um den „Bericht über die Zuwendungen“ und den „Bericht über die Ausführung der Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung“ hat sich die  Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 11. Dezember 2013 dazu entschieden, den Jahresbericht ab dem Jahr 2014 nur noch ein Mal pro Jahr, und zwar zum
Stichtag 1. Oktober des jeweiligen Jahres, abzufordern.

pdfBerichtswesen_2023.pdf

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